vers25 - Ein Bausparvertrag Lexikon Teil II von Darlehenshöhe bis Schnellspartarife.

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Fast geschenkt: die vermögenswirksame Leistungen.

 

Arbeitnehmersparzulage mit Bausparvertrag Sechs Jahre einzahlen und sich auf die Zinsen freuen.

 

Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit? Wenn Sie zu einer dieser aufgezählten Gruppen gehören, sollten Sie auf jeden Fall die Arbeitnehmersparzulage mit Bausparvertrag (vermögenswirksame Leistungen) nutzen.

 

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einem Bauvorhaben, Bausparen, Baufinanzierung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner ist 300 Banken, Sparkassen und Versicherungen.

 

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In den meisten Fällen übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Anteil, den er dem Arbeitnehmer - also Ihnen - auf Grund tarifvertraglicher oder innerbetrieblicher Vereinbarungen bezahlt. Das Beste dann zum Schluss: Der Staat schenkt Ihnen zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 10 % - und das Jahr für Jahr.

Sie sparen Monat für Monat einen bestimmten Betrag – Ihr Arbeitgeber überweist diesen aus Ihrer versteuerten Gehaltszahlung . Selbst wenn Ihr Chef nichts dazulegt, machen Sie mit diesen freiwilligen Sparleistungen ein gutes Geschäft. Diese Anlage bringt eine deutlich höhere Rendite als wenn Sie den gleichen Betrag in einen normalen Ratensparvertrag einzahlen.

Wenn Sie noch keinen Vertrag über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen haben, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen für Sie bezahlt - Eventuell auch die tarifvertragliche Regelung beachten. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber mit, auf welchen Vertrag er das Geld überweisen soll. Um eventuell mehr Sparzulage zu erhalten, überlegen Sie, ob Sie aus eigenen Mitteln diesen Betrag aufstocken wollen oder in der heutigen Zeit können. Sie können jährlich bis zu 480 Euro (Arbeitnehmer und Arbeitnehmer zusammen) anlegen, um die Förderung zu erhalten.

Noch einmal 10% gibt es vom "Vater" Staat auf zusätzliche eigene Sparleistungen von jährlich bis zu 512,- Euro bei Alleinstehenden und 1.024,- Euro bei Verheirateten. Für die Prämie gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Diese Förderung können alle ab 16 Jahren erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600,- Euro (alleinstehend) bzw. 51.200,- (verheiratet) liegt. Auch hier kann das Bruttoeinkommen deutlich höher sein.

Außerdem können Sie weitere 408 Euro z. B. in Aktienfonds anlegen. Hierfür erhalten Sie 18 % Sparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind bis insgesamt 888 Euro im Jahr mit Sparzulage begünstigt. Allerdings sind Einkommensgrenzen für das staatliche Bonbon zu berücksichtigen.

Der Staat hilft Arbeitnehmern bei dem Aufbau eines Vermögens mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in Beteiligungstiteln wie Aktienfonds anlegt, erhält vom Staat eine Sparzulage von 18 Prozent. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen. Die Einkommensgrenzen betragen 20.000 Euro/40.000 Euro (Ledige/Zusammenveranlagte). Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesen Grenzen, erhalten Sie die Zulagen. Zusätzlich eröffnet Ihnen die Anlage in Aktienfonds die Chance, von den Kurssteigerungen am Aktienmarkt zu profitieren" meldet der BVI, Bundesverband Investment und Asset Management e. V. hierzu.

Wann gibt es hohe Rendite bei Bausparen?

Renditen von 7 % lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse zu erhalten. Als Renditesparer müssen Sie außerdem nicht nur einen Tarif mit hoher Guthabensverzinsung wählen, sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren. Als Richtwert sollte man die Bausparsumme so wählen, dass sie das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten Sparleistung (also 480 EUR x 10 = 4.800 EUR) nicht übersteigt, damit Sie als Renditesparer nach sieben Jahren auch ohne Nachteile über das Guthaben verfügen können.

Hinweis: Dieser Auszug ist ein Service für den interessierten Bausparer. Das Thema ist: Bausparen. Es ist kein amtlicher Text und hat keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie sicherlich bei entsprechenden Seiten der Bausparkassen.

Unsere Telefonnummer: 02384 911119

 

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