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Guten Tag sehr geehrter Bauherr

und Interessent für Wohnen im Eigenheim, Ihrem Traumhaus.

Wir freuen uns, daß Sie günstig bauen wollen und unser Baulexikon gefunden haben.

Unser Tätigkeitsbereich im Bereich Immobilienbau und Baufinanzierung umfasst das östliche Ruhrgebiet, dasHausbau südliche Münsterland, den Großraum Hamm, Schwerte und den Bereich von Holzwickede Unna, - Werl, Soest, den Bereich Möhnesee bis nach Paderborn.

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Hausbau Bauanfrage.

Bau Lexikon für Bauherren, wenn diese Informationen über Abkürzungen, Erklärungen und Begriffe wissen möchten. Die gebräuchlichen Abkürzungen auf dieser Seite reichen von Bauträger bis Erbbaurecht.

Hausbau Lexikon.

Bauträger.

Beurteilung Wert einer Immobilie.

Erbbaurecht.

Erklärung der Abkürzungen GFZ und GRZ.

Genehmigungsfreistellungsverfahren.

Grundbuchauszug.

Kostengünstig bauen.

Niedrigenergiehaus

Notar und Immobilienerwerb was macht der Notar.

Ökologisch bauen.

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

Teilungserklärung.

Verkehrswert einer Immobilie.

Bauträger Bauträger.

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der bei Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen das Bauherrenrisiko trägt und im eigenen Namen für eigene Rechnung handelt. Bauträgerobjekte können über diesen Weg schlüsselfertig an Enderwerber verkauft werden.

Wert einer Immobilie Beurteilung Wert einer Immobilie.

Der Wert einer Immobilie wird wie bei jeder anderen Ware durch das Marktgeschehen bestimmt. Dabei weist jedes Objekt individuelle Merkmale auf - im Gegensatz zu Massenwaren, die in großer Stückzahl produziert werden.

Wesentliche Faktoren zur Wertermittlung sind:.

die Lage.

das Grundstück (Größe, Form, Schnitt, Mikro- und Makroanlage, Art und Maß der baulichen Nutzung.

Bodenbeschaffenheit, Belastungen in der Abt. II des Grundbuchs u. v. a. m.).

die Bebauung (Zustand, Ausstattung, Präsentation, Größe, Alter).

die rechtliche Situation (privat-rechtliche und öffentlich-rechtliche Belastungen).

die regionale Angebots- und Nachfragesituation, d. h. Vergleichspreise.

Eine Prüfung aller wertbeeinflussenden Merkmale ist vom Laien kaum durchzuführen. Die Wertermittlung und Kaufabwicklung sollte daher grundsätzlich durch einen kompetenten Makler oder Immobiliensachverständigen erfolgen.

Erbbaurecht Erbbaurecht.

Der Grundstückseigentümer bzw. Erbbaurechtsgeber stellt dem Erbbaurechtsnehmer bzw. Erbbauberechtigten für einen bestimmten Zeitraum (= Laufzeit des Erbbaurechts) das Grundstück zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes zur Verfügung. Als Gegenleistung hat der Erbbaurechtsnehmer eine bestimmte regelmäßig wiederkehrende Leistung, den Erbbauzins, zu zahlen. In der Regel wird im Vertrag vereinbart, dass der Erbbauzins an veränderte Lebenshaltungskosten und / oder Einkommen einer bestimmten Personengruppe angepasst werden kann. Das Anpassungsrecht wird meist durch eine Wertsicherungsklausel im Vertrag gewährleistet. Die Erbbauberechtigung erlischt in der Regel durch Zeitablauf. Gegen Zahlung einer Entschädigung geht dann das Bauwerk in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. Das Erbbaurecht kann veräußert und / oder vererbt werden.

Unsere Telefonnummer: 02384 911119

 

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