vers25 - Elementarversicherung Haus - Die Gebäudeversicherung schützt gegen finanziellen Verlust bei Wohngebäudeschäden.

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Gebäudeversicherung - Absicherung von Elementarschäden.

Die Gebäudeversicherung mit Erweiterung von Elementarschadenschutz.

Elementarversicherung Haus Elementarschaden Versicherung.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Wohngebäude Versicherung mit Absicherung von Elementarschaden? Oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

 

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Eigenbeteiligung Eigenbeteiligung bei der Elementarschadenversicherung.

Elementarversicherung Elementarversicherung - warum und wofür.

Voraussetzung Voraussetzung für die Elementarschadenversicherung.

warum und wofür Elementarversicherung warum und wofür?

Bei einer Elementarversicherung sind folgende Elementarschäden mit einer Eigenbeteiligung versichert:

Überschwemmung des versicherten Ortes.

Erdbeben.

Erdsenkung.

Erdrutsch.

Schneedruck.

Lawinen.

Überschwemmung des versicherten Ortes.

Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch

a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;

b) Witterungsniederschläge.

Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch

a) Sturmflut

b) Rückstau.

Erdbeben.

Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.

Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass

a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des versicherten Ortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder

 

b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.

 

Erdsenkung.

Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

 

Erdrutsch.

Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.

 

Schneedruck.

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.

 

Lawinen.

Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.

 

Gebäudeversicherung Elementarschaden.

Deckung nur wenn Voraussetzung für Elementarschäden Deckung nur wenn:

Alle Gefahren (F, LW, St/H) versichert werden.

In den letzten 10 Jahren kein versicherter oder unversicherter Elementarschaden aufgetreten ist.

Das zu versichernde Gebäude nicht in der Zone 3 der PLZ-Liste liegt.

Ein Zusatzantrag eingereicht wird.

 

Selbstbehalt / Eigenbeteiligung Selbstbehalt / Eigenbeteiligung:

10 % je Schadensfall. Mindestens Euro 1.000,00; höchstens Euro 5.000,00.

 

Bei der Gebäudeversicherung Elementarschäden sind nicht versichert:

Sturmflut, Rückstau, Schäden an versicherten Gebäuden, solange diese noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für Ihren Zweck nicht nutzbar sind.

   
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