vers25 - betriebliche Altersvorsorge sind Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse.
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Hier erklären wir in Kurzform die einzelnen Durchführungswege. - bitte klicken Sie auf das entsprechende Stichwort -: Direktversicherung und die betriebliche Altersversorgung. Direktzusage und/oder U Kasse (Unterstützungskasse). Pensionsfonds und die betriebliche Altersversorgung. Pensionskasse und die betriebliche Altersversorgung.
Haben Sie ernsthaftes Interesse an betrieblicher Altersversorgung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner ist 100 Banken. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail. Pensionskasse Eine Pensionskasse ist aufsichtsrechtlich einer Lebensversicherungsgesellschaft gleichgestellt und wird vom BAFin beaufsichtigt. Die Kasse baut aus den Beiträgen und Erträgen einen Kapitalstock auf, aus dem die spätere Rente finanziert wird. Analog zum Pensionsfonds tritt der Arbeitgeber einer Pensionskasse bei und schließt mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer versicherte Person. Über eine Arbeitgeberzusage hat er einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen. Die Vorsorge wird In drei Versionen gefördert: Arbeitnehmer können zum einen für ihre Beiträge die Riester-Förderung bekommen. Voraussetzung: Für die Beiträge werden vorher Steuern und Sozialabgaben abgeführt. Bei der Eichel-Variante muss bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Dies sind derzeit 2.160,-- Euro. --- Sind diese ausgeschöpft, können darüber hinaus weitere 1.752 - Euro im Jahr auf dem Weg einer 20-prozentigen Pauschalversteuerung zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer investiert werden. Während die Riester- und die Eichel-Fördervariante voll versteuert werden müssen, ist bei der Pauschalversicherung nur der Ertragsteil steuerpflichtig. Wird der Vorsorgebetrag einmalig ausgezahlt, ist er steuerfrei.
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