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welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner ist 100 Banken.
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sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.font>
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Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist aufsichtsrechtlich einer Lebensversicherungsgesellschaft gleichgestellt
und wird vom BAFin beaufsichtigt. Die Kasse baut aus den Beiträgen und Erträgen einen
Kapitalstock auf, aus dem die spätere Rente finanziert wird.
Analog zum Pensionsfonds tritt der Arbeitgeber einer Pensionskasse bei und schließt mit dem
Arbeitnehmer eine Vereinbarung über Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer,
der Arbeitnehmer versicherte Person. Über eine Arbeitgeberzusage hat er einen Rechtsanspruch
auf die Versicherungsleistungen. Die Vorsorge wird In drei Versionen gefördert: Arbeitnehmer
können zum einen für ihre Beiträge die Riester-Förderung bekommen. Voraussetzung: Für die Beiträge
werden vorher Steuern und Sozialabgaben abgeführt. Bei der Eichel-Variante muss bis vier Prozent
der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Dies sind
derzeit 2.160,-- Euro. --- Sind diese ausgeschöpft, können darüber hinaus weitere 1.752 - Euro
im Jahr auf dem Weg einer 20-prozentigen Pauschalversteuerung zuzüglich Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer investiert werden. Während die Riester- und die Eichel-Fördervariante voll versteuert
werden müssen, ist bei der Pauschalversicherung nur der Ertragsteil steuerpflichtig. Wird der
Vorsorgebetrag einmalig ausgezahlt, ist er steuerfrei.
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