vers25 - Was bei Wechsel der Krankenversicherung zu beachten ist.

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Günter F. aus D., 53 Jahre, selbständiger Informatiker, kündigt seine Krankenversicherung.

Diese bestand seit 1992 bei der XY-Gesellschaft. Mit seinem Versicherungsmakler hat er keine Rücksprache genommen. Durch dieses unbedachte handeln entsteht ihm ein Schaden von genau Euro 71.155,59. Die seit 1992 angesparten Altersrückstellungen bei der Krankenversicherung gehen verloren. Unser Rat wäre gewesen, in einen anderen Tarif bei der gleichen Gesellschaft zu wechseln. Die Altersrückstellungen (hier Euro 71.155,59) wären voll berücksichtigt worden. Hiermit wären auch seine Beiträge im Rentenalter gesenkt worden.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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PKV Wechsel Fragen Sie grundsätzlich Fazit: Fragen Sie grundsätzlich Ihren Versicherungsmakler...

 

...vor einem Wechsel von der einen zur anderen Gesellschaft nach den Alterungsrückstellungen. Übrigens, im Jahre 2008 haben sich weitere wichtige Punkte geändert. Also, erst beraten lassen, dann rechnen, nicht raten.

Frau Susanne K. aus U. hat seit Jahren eine Krankenhauszusatzversicherung für den stationären Bereich. Da sie sich selbstständig macht, möchte sie sich gern privat voll versichern. Da Erhebliche Vorerkrankungen vorliegen ist unser Rat, gesetzlich versichert zu bleiben. Sie schließt dann, (nicht über Ihren Makler) trotzdem eine Vollversicherung direkt bei einer PKV ab. Ohne die Vorerkrankungen an­ zugeben. Nach einigen Monaten macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch. Begründung: (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung), nachdem dem Versicherer die Vorerkrankungen durch den behandelnden Arzt mitgeteilt wurden....

Quintessenz: Gesundes Halbwissen schützt vor Folgen nicht. Diese könnten z. B. sein: Nimmt eine gesetzliche Krankenversicherung diese Person wieder auf? Kann es Ihnen auch so gehen? bei einer guten Beratung !!!???

 

   

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