vers25.de - Krankenversicherung für Studenten während des Studiums.

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Studenten, deren Eltern in der GKV versichert sind, haben im allgemeinen bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Familienversicherung in der GKV.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Bis zu diesem Alter sind sie beitragsfrei mitversichert.

Innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn können sich Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen um sich privat versichern oder der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen sie die verminderten Studentenbeiträge (sogenannte studentische Krankenversicherung). Die studentische Krankenversicherung endet einen Monat nach dem letzten Studiensemester. Spätestens allerdings nach Ablauf des 14. Semester oder 30. Lebensjahr.

Danach haben Studenten die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Der Studentenbeitrag errechnet sich dann aus der Mindestbemessungsgrundlage. Unabhängig davon, ob die Einkünfte diesen Wert erreichen. Wenn das tatsächliche Einkommen jedoch über diesem Wert liegt, so errechnet sich der Beitrag nach den tatsächlichen Einkünften. Höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Für die ersten sechs Monate der freiwilligen studentischen Krankenversicherung gilt ein reduzierter Beitragssatz.

 

 

   

private Krankenversicherung

Abkürzung allgem. u. medizinisch

Beitrag Krankenversicherung

Gesetzlich oder Privat versichern

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