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So bleibt die private Krankenversicherung auch im Alter zu bezahlen.

Die private Krankenversicherung hat das Kalkulationsverfahren so angelegt, dass die mit dem Älter werden steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch die Bildung von Alterungsrückstellung abgesichert ist.

 

Haben Sie ernsthaftes Interesse an Interesse an einer Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Bereits im Jahre 2002 standen über 75 Milliarden Euro zur Beitragsentlastung im Alter bei der privaten Krankenversicherung für die Versicherten zur Verfügung. Und das mit steigender Tendenz.

Im § 12 a Abs. 1 bis 3 des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird es den PKV - Unternehmen zur Pflicht gemacht. 90 % der Überzinsen aus der Alterungsrückstellung für Beitragsentlastung der Versicherten im Alter müssen hierzu von der privaten Krankenversicherung verwendet werden. Ein wesentlicher Anteil kommt den über 65-jährigen zugute. Diese Regelung bestand schon immer so.

Alle Neuversicherten bei der privaten Krankenversicherung müssen zudem seit dem 01. 01. 2000 nach § 12 Abs. 4 a VAG einen Zuschlag von 10 % auf ihren Beitrag zur PKV zahlen. Erhoben wird dieser Zuschlag zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr.

Er wird ohne Abzug von Kosten verzinslich angelegt. Bedeutet: Auch der Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler erhält hierfür keine Provision. Mittelverwendung: Ab dem 65. Lebensjahr kommen dem Versicherten diese Gelder insofern zugute, als das hiermit Beitragserhöhungen bei der privaten Krankenversicherung vermieden bzw. stark gemildert werden. Je mehr Mittel des einzelnen in den private Krankenkassen Versicherten zur Verfügung stehen, desto dauerhafter kann der Beitrag ab dem 65. Lebensjahr absolut konstant bleiben.

Beispiel: Wenn jemand mit 30 Jahren zur PKV kommt und bis zum 60. Lebensjahr den Zuschlag zahlt, kann er selbst dann, wenn die Gesundheitskosten wie im Durchschnitt der letzten Jahre steigen, davon ausgehen, daß sein Beitrag ab dem 65. Lebensjahr bis zu seinem Ableben konstant bleibt.

Eine Mitnahme dieser 10%igen Alterungsrückstellung von der einen privaten Krankenversicherung zur anderen PKV ist nicht möglich und verbleibt beim Unternehmen für die Versichertengemeinschaft. Auch beginnt die Bildung der erstgenannten Alterungsrückstellung, welche in die Tarife eingerechnet ist, neu.

Das ist der Hauptgrund warum wir als Versicherungsmakler einen "Krankenversicherung Wechsel" in den meisten Fällen für unseren Mandanten oder Interessenten ablehnen.

Beitragsentlastungstarife in der privaten Krankenversicherung:

Mit Beitragsentlastungstarifen in der PKV ist es darüber hinaus möglich, durch einen Zusatzbeitrag eine garantierte Beitragssenkung ab dem 65. Lebensjahr zu erreichen. Dieser Tarif ist innerhalb der privaten Krankenversicherung vom Arbeitgeber zuschußfähig.

Voraussetzung: Der Beitragsentlastungstarif ist integrierter Bestandteil der Krankenversicherung. Der Beitrag der PKV für einen solchen Tarif ist kein Zusatzbeitrag selbständiger Art. Die Beiträge für die private Krankenversicherung müssen auf die gesamte Versicherungsdauer geleistet werden. Bei Kündigung der Krankheitskostentarife (ambulant, stationär und Zahnleistungen) gibt es keine Ersatzleistungen für den damit gleichfalls wegfallenden Beitragsentlastungstarif.

Die gesetzliche Krankenversicherung kennt diese Beitragsentlastungstarife wie sie in der private Krankenversicherung (PKV) angeboten werden, nicht.

   

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