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Innere Unruhen Innere Unruhen / gewalttätige Auseinandersetzungen.

Invaliditätsanspruch Invaliditätsanspruch.

Invaliditätsgradänderung Invaliditätsgradänderung.

Invaliditätsleistung Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung.

Invaliditätssumme Invaliditätssumme innerhalb der Unfallversicherung.

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Innere Unruhen Innere Unruhen / gewalttätige Auseinandersetzungen.

Abweichend von der AUB 99 der Unfallversicherung sind Unfälle bei inneren Unruhen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen versichert, wenn der Versicherte nicht an den Gewalttätigkeiten aktiv teilgenommen hat oder wenn er zwar aktiv beteiligt war, jedoch nicht auf Seiten der Unruhestifter.

Invaliditätsanspruch Invaliditätsanspruch.

In Abänderung der AUB 99 der Unfallversicherung wird die Frist zur Anmeldung der Invalidität auf 18 Monate, vom Unfalltag an gerechnet, festgelegt. Die Frist gilt als eingehalten, wenn für die ärztliche Feststellung und Geltendmachung der behandelnde oder ein anderer Arzt vom Versicherten oder Versicherer rechtzeitig zur Abgabe der erforderlichen Informationen angeschrieben bzw. beauftragt wurde und dieser seine Informationen nicht termingerecht zur Verfügung stellt.

Abweichend der AUB 99 Invaliditätsgradänderung.

Abweichend der AUB 99 der Unfallversicherung besteht die Berechtigung, den Invaliditätsgrad jährlich, längstens bis zu zwei Jahren nach Eintritt des Unfalles erneut ärztlich bemessen zu lassen. Die Frist bleibt bei längstens 3 Jahren.

aus der Unfallversicherung Invaliditätsleistung aus der Unfallversicherung.

Voraussetzungen für die Leistung aus der Unfallversicherung:

Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität).

Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten undinnerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen beim Versicherer geltend gemacht worden. (siehe: Erweiterungen zur Frist der Feststellung der Invalidität).

Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung aus den Unfallversicherung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

innerhalb der Unfallversicherung Invaliditätssumme innerhalb der Unfallversicherung.

Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung in den Unfallversicherung bilden die Versicherungssumme und der Grad der der unfallbedingten Invalidität (siehe Gliedertaxe).

 

   

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