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Arbeitsunfall Definition Arbeitsunfall.

Wegeunfall Definition eines Wegeunfall.

Berufskrankheit und die gesetzliche Unfallversicherung Definition von Berufskrankheit.

Durchgangsarzt Definition Durchgangsarzt und wann er aufzusuchen ist.

 Möglichkeit des Ersatzweisen Abschluss Möglichkeit des Ersatzweisen Abschluss einer Haftpflicht- oder private Unfallversicherung.

Sicherung Sicherung des Lebensunterhalt während der Rehabilitation.

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Versicherungsschutz Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wann ein Arbeitsunfall Wann ein Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss.

Was zu tun Was zu tun ist, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat.

Wer und was Wer und was in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist.

Wo man die Unfallanzeige bekommt Wo man die Unfallanzeige bekommt.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Unfallversicherung, Rentenversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von Begriffen für die gesetzliche Unfallversicherung.

ArbeitsunfallDefinition Arbeitsunfall.

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte während der Arbeit oder auf Dienstwegen erleiden. Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen, sondern privaten Zwecken dienen, sowie absichtlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert.

 

Wegeunfall.Definition eines Wegeunfall.

Der Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall, der sich auf dem direkten Weg von Zuhause zur Arbeit oder zurück ereignen kann. Versicherungsschutz kann auch bei notwendigen Umwegen, z.B. zur Unterbringung Ihres Kindes während der Arbeitszeit, bestehen.

 

BerufskrankheitDefinition von Berufskrankheit.

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die sich der Versicherte durch seine berufliche Tätigkeit zuzieht und die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) der Bundesregierung aufgelistet ist. Die Besteht der Verdacht auf eine Berufskrankheit, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt (Hausarzt) aber auch Ihre zutreffende Berufsgenossenschaft informieren.

 

wann er aufzusuchen ist Definition Durchgangsarzt und wann er aufzusuchen ist.

Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte für Chirurgie mit besonderen Qualifikationen auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf Unfälle vorbereitet. Die Durchgangsärzte verfügen über eine besondere Zulassung durch die Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Der Durchgangsarzt ist dann aufzusuchen, wenn die Verletzung zu einer Arbeitsunfähigkeit führt oder die Behandlung länger als eine Woche dauert. Der Durchgangsarzt legt die (weitere) Behandlung fest.

 

Haftpflicht- oder privaten Unfallversicherung. Möglichkeit des Ersatzweisen Abschluss einer Haftpflicht- oder privaten Unfallversicherung.

Eine Haftpflicht- oder private Unfallversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Unfallversicherung.

 

Sicherung Sicherung des Lebensunterhalt während der Rehabilitation.

Zur Sicherung des Lebensunterhalts zahlt die Berufsgenossenschaft während der Rehabilitation Verletzten- oder Übergangsgeld.

 

Versicherungsschutz Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Kurz gesagt: Bei Ihrer eigentlichen Arbeitstätigkeit, auf den Wegen von und zur Arbeit sowie auf Dienstreisen sind Sie gegen Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichert.

 

Berufsgenossenschaft gemeldet Wann ein Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss.

Wenn der Verletzte mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder beim Tod des Versicherten. Bitte melden Sie der BG besonders schwere, tödliche oder Massenunfälle umgehend telefonisch.

 

Arbeitsunfall ereignet Was zu tun ist, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat.

Sie sollten durch Ihren Arbeitgeber Ihre Berufsgenossenschaft (BG) bei einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen den Unfall anzeigen. Die Unfallanzeige der BG hilft Ihnen dabei.

 

versichert ist. Wer und was in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist.

Alle Beschäftigen sind ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Höhe ihres Einkommens unabhängig von der Dauer ihrer Beschäftigung kraft Gesetzes gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Wo man bekommtWo man die Unfallanzeige bekommt.

Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft vor Ort.

   

Unfallversicherung

Auszug aus SGB VII § 82, 84, 85

Berufliche Reha

Geschichte der Sozialversicherung

Leistung der Unfallversicherung

Sachversicherung

Autoversicherung

Hausratversicherung

Hundehalterhaftpflicht

private Haftpflicht

Rechtsschutz

Pferdehaftpflicht

Wohngebäude

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