Strahlenschäden.
Abweichend von der AUB 99 der Unfallversicherung sind Gesundheitsschäden durch
Röntgen-, Laser- und Maserstrahlen, die durch künstlich erzeugte ultraviolette
Strahlen sowie durch energiereiche Strahlen bis 1.000 Elektronen - Volt versichert,
sofern sie nicht Folge eines regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Geräten sind.
Straftat.
Die versicherte Person führt oder gebraucht ohne Führerschein ein Land- oder
Wasserfahrzeug und hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist entmündigt.
Abweichen der AUB 99 der Unfallversicherung sind dann Unfälle versichert, wenn keine
weitere Straftat den Zugriff auf das Fahrzeug ermöglicht hat.
Tagegeld von der Unfallversicherung.
In Ergänzung der AUB 99 der Unfallversicherung wird bei Unfall bedingter stationärer
Behandlung auch im 2. Jahr nach Eintritt des Unfall - Tagegeldes bezahlt, und zwar für
die Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Die Maximalleistung des Versicherers für die
Zahlung von Tagegeld bleibt unverändert ein Jahr.
Tagegeldentschädigung aus der Unfallversicherung.
Wird geltend gemacht, daß die Arbeitsfähigkeit auch nach Abschluß der ärztlichen Behandlung
noch beeinträchtigt ist, so wird in Abänderung der AUB 99 der Unfallversicherung auch für
diesen Zeitraum Tagegeld gezahlt unter der Voraussetzung, daß die Fortdauer der Beeinträchtigung
von dem behandelnden Arzt bescheinigt wird. Die Sonderregelung gilt maximal bis zu dem Zeitpunkt,
an dem die Invalidität festgestellt ist.&xnbsp;Ist die Arbeitsfähigkeit überhaupt nicht beeinträchtigt,
so werden für die Dauer der fortlaufenden ärztlichen Behandlung die notwendigen Kosten für den
Arzt und die ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmittel bis zur Höhe des für diese Zeit
versicherten Tagegeldes ersetzt, vorausgesetzt, daß die Behandlung mindestens im monatlichen
Abstand erfolgt.
Tauchtypische Gesundheitsschäden.
Die versicherte Person erleidet beim Tauchen hierfür typische Gesundheitsschäden, ohne das ein
plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis eingetreten ist. Abweichend von der AUB 99
der Unfallversicherung ist dies versichert. Die Kosten für eine Dekompressionskammer sind
maximal als Bergungskosten versichert.
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