vers25.de - Die Unfallversicherung Information.

Impressum

Startseite

Die Unfallversicherung Die Unfallversicherung Versehensklausel.

Versicherungsschutz Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit.

bei erhöhter Kraftanstrengung Versicherungsschutz bei erhöhter Kraftanstrengung.

Versicherungsschutz bis 75 Jahre Voller Versicherungsschutz bis 75 Jahre.

Weiterführung Weiterführung der Kinderunfallversicherung.

Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Sämtliche Berechnungen auf unseren Seiten sind für Sie kostenfrei. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

Auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl von Begriffen für die private Unfallversicherung. Klicken Sie Klicken Sie das Stichwort an und Sie werden auf die entsprechende Seite geleitet.

Versehensklausel Versehensklausel.

Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, so beeinträchtigt das die Leistungspflicht des Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte nachweisen, das es sich hierbei nur um ein Versehen handelte und nach Erkennen der Anzeige unverzüglich nachzuholen, bzw. die Obliegenheit unverzüglich erfüllt.

Versicherungsschutz Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit.

Die dauernde Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit tritt während der Versicherungsdauer ein. Abweichend der AUB 99 der Unfallversicherung kann innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, auf Ihren Antrag hin ein Wiederinkrafttreten der Versicherung für die Zukunft vereinbart werden.

bei erhöhter Kraftanstrengung Versicherungsschutz bei erhöhter Kraftanstrengung.

Unter den Versicherungsschutz fallen auch durch Kraftanstrengungen des Versicherten hervorgerufene sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule oder Bauch- und Unterleibsbrüche.

voller
    Versicherungsschutz voller Versicherungsschutz bis 75 Jahre.

Abweichend zur AUB 99 der Unfall Versicherung zahlt der Versicherer die Invaliditätsleistung als Kapitalbetrag, bis die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Vollendung des 75. Lebensjahr erlischt der Versicherungsschutz und gleichzeitig endet die Versicherung. Der für die hiervon betroffenen Personen

entrichtete Beitrag ist ab diesem Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Weiterversicherung über das 75. Lebensjahr können Sie mit uns besonders vereinbaren.

Weiterführung Weiterführung der Kinderunfallversicherung.

In Ergänzung der AUB 99 der Unfallversicherung gilt folgendes:

a) Stirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung im bisherigen Umfang ohne Rücksicht auf die vere9inbarte Vertragsdauer bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.

b) Beim Ableben des Versicherungsnehmers in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen tritt Absatz a) außer Kraft, es sei denn, das durch Gesetz oder Anordnung der Aufsichtsbehörde etwas anderes vorgeschrieben ist.

   

Unfallversicherung

Auszug aus SGB VII § 82, 84, 85

Berufliche Reha

Geschichte der Sozialversicherung

Leistung der Unfallversicherung

Sachversicherung

Autoversicherung

Hausratversicherung

Hundehalterhaftpflicht

private Haftpflicht

Rechtsschutz

Pferdehaftpflicht

Wohngebäude

Personenversicherung

Berufsunfähigkeit

betriebliche Rente

Lebensversicherung

Private Krankenversicherung

Rentenversicherung

Risiko Lebensversicherung

Sterbegeld beantragen

Reise u. Reiseversicherung

Auslandsreise Krankenversicherung

Reise Tipps

spezielle Reiseversicherungen

online Partnerschaft

Einkaufen

Finanzdienstleistung

Immobilien

Kommunikation

Unterhaltung

Versicherung

Allgemeines

Nutzungsbedingungen

online Partnerschaft

So finden Sie uns

Versicherungsmakler

Vers. nach Lebenssituation

Wer wir sind

Bauen und Finanzieren

Baufinanzierung Ratgeber

KFW Passivhaus

Lexikon Begriffe Bausparen

Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler

Bauen - Baufinanzierung - Bausparen - Reisen - Versicherungsmakler

Am Landwehrbach 12     59514   Welver (NRW) oder per Anfrage E-Mail

 

nach oben

Inhalt Verzeichnis