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Der § 11 StVO sagt in diesem Paragraph aus, das wenn der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen stockt muss eine freie Gasse
gebildet werden. Bei Außerortsstraßen gilt das wenn mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden ist. Grundsätzlich
muß der Polizei ein freier Weg geschaffen werden. Das gleiche gilt für Rettungsfahrzeuge.
Der § 18 sagt für Autobahnen (Zeichen 330.1) in Absatz 1 und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) aus, das diese nur mit Kraftfahrzeugen
benutzt werden dürfen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h fahren können. Das gleiche gilt wenn Anhänger mitgeführt
werden. Fahrzeuge mit Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter
als 2,6 m sein.
Der Absatz 2 sagt aus das nur an gekennzeichneten Anschlußstellen (Zeichen 330.1) eingefahren werden darf. Bei Kraftfahrstraßen gilt das
nur bei Einmündungen und Kreuzungen.
| Autobahnen und Kraftstraßen |
Punkte |
Euro
Geldbuße |
Fahrverbot
in Monat
(en) |
| An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren und dadurch einen anderen gefährdet (§ 18 Abs. 2, § 1 Abs. 2 StVO). |
3 |
75 |
_ _ _ |
| Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet (§ 18 Abs. 3 StVO). |
3 |
75 |
_ _ _ |
| Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt (§ 18 Abs. 7, § 2 Abs. 1 StVO). |
4 |
75 |
_ _ _ |
| Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen (§ 2 Abs. 1 StVO). |
4 |
130 |
_ _ _ |
| Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf der durchgehenden Fahrbahn (§ 18 Abs. 7, § 2 Abs. 1 StVO).4 |
4 |
200 |
1 |
| Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO, §18 Abs. 8 StVO)2. |
2 |
70 |
_ _ _ |
| Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt (§ 2 Abs. 1 StVO). |
2 |
75 |
_ _ _ |
| An dafür nicht vorgesehener Stelle eingefahren (§ 18 Abs. 2 StVO). |
_ _ _ |
25 |
_ _ _ |
| Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten (§ 18 Abs. 8 StVO). |
_ _ _ |
30 |
_ _ _ |
| Auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten (§ 18 Abs. 8 StVO). |
_ _ _ |
20 |
_ _ _ |
| An dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren (§ 18 Abs. 10 StVO). |
_ _ _ |
25 |
_ _ _ |
|
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