vers25 - Bei dem Berufsunfähigkeitsversicherung Antrag eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
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Es besteht die Anzeigepflicht, "unverzüglich" (§ 33 VVG) den Eintritt des Versicherungsfalles anzuzeigen. (§ 171,1 VVG). Im Todesfall der versicherten Person ist dies innerhalb von drei Tagen nach Versterben notwendig, wobei die Absendung der Nachricht innerhalb der drei Tage genügt. Eine Obliegenheitsverletzung hat jedoch keine Rechtsfolgen. Eine Auswahl aus unserem Lexikon der BU-Rente Versicherungsvergleich können Sie unter Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Berufsunfähigkeitversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner im Bereich der Baufinanzierung ist 100 Banken. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Der vertraglich vereinbarte Ablauf der Versicherung
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