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Geschichte der Sozialgesetzgebung.Die Historie der Sozialgesetzgebung hier: gesetzliche Unfallversicherung
Unfallversicherung online Vergleich
Allgemeines zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherungist nicht Bestandteil der Rentenversicherung, sondern ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie hat die Aufgabe Arbeitsunfälle zu verhüten und bei Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit Leistungen zu erbringen.
Treffen Verletzten- oder Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit vergleichbaren Renten aus der Rentenversicherung zusammen, können die Renten aus der Rentenversicherung gemindert werden , man spricht dann vom so genannten Ruhen der Rente.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie gliedern sich in die allgemeine gesetzliche Unfallversicherung abhängig von dem Betriebszweig sowie in die landwirtschaftliche Unfallversicherung und die See-Unfallversicherung.
Die Sozialversicherung ist ein vom Staat geschaffenes, auf Versicherungspflicht beruhendes Vorsorgesystem. Es hat die Aufgabe, den Eintritt bestimmter Risiken zu verhüten und bei Eintritt solcher Risiken unplanmäßige Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen unter Beachtung sozialer Ziele ganz oder teilweise auszugleichen.
Diese 3 Gesetze wurden zur Reichsversicherungsordnung (RVO) vom 31.Mai 1911 zusammen gefasst. Am 20.Dezember 1911 wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte erlassen. Damit gab es erstmalig auch eine einheitliche gesetzliche Regelung für die Angestellten. Dieses Gesetz wurde am 28.5.1924 neu gefasst und erhielt die Bezeichnung Angestelltenversicherungsgesetz (AVG). Die gesetzliche Unfallversicherung ist im siebten Sozialgesetzbuch ( SGB VII ) geregelt. |
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