Günstige Unfallversicherung durch Unfallversicherung Preisvergleich.
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Information - Teil V - Unfallversicherung im Einzelnen und Preisvergleich:
Die versicherte Person hat die Funktionsfähigkeit auf einem Auge vor dem Unfall vollständig verloren. Abweichend zur AUB 99 der Unfallversicherung gilt für den Verlust der Sehkraft des anderen Auges ein Invaliditätsgrad von 100 %. Ist das Gehör auf einem Ohr vor dem Unfall schon vollständig verloren, gilt abweichend der AUB 99 der Unfallversicherungfür den Verlust des Gehörs auf dem anderen Ohr ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn der Verlust von Sehkraft oder Gehör vor dem Unfall nicht vollständig sondern nur teilweise beeinträchtigt war, bleibt es bei den Leistungen in der dargestellten Gliedertaxe. Ist eine versicherte Person verschollen, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die versicherte Person im Aufgebotsverfahren für tot erklärt und die Verschollenheit öffentlich bekannt gemacht wurde. Hat die versicherte Person die Verschollenheit überlebt, so ist die Leistung zurückzuzahlen.
Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, so beeinträchtigt das die Leistungspflicht des Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte nachweisen, das es sich hierbei nur um ein Versehen handelte und nach Erkennen der Anzeige unverzüglich nachzuholen, bzw. die Obliegenheit unverzüglich erfüllt.
Die dauernde Pflegebedürftigkeit oder Geisteskrankheit tritt während der Versicherungsdauer ein. Abweichend der AUB 99 der Unfallversicherung kann innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, auf Ihren Antrag hin ein Wiederinkrafttreten der Versicherung für die Zukunft vereinbart werden.
Unter den Versicherungsschutz fallen auch durch Kraftanstrengungen des Versicherten hervorgerufene sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule oder Bauch- und Unterleibsbrüche.
Abweichend zur AUB 99 der Unfall Versicherung zahlt der Versicherer die Invaliditätsleistung als Kapitalbetrag, bis die versicherte Person das 75. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Vollendung des 75. Lebensjahr erlischt der Versicherungsschutz und gleichzeitig endet die Versicherung. Der für die hiervon betroffenen Personen entrichtete Beitrag ist ab diesem Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Weiterversicherung über das 75. Lebensjahr können Sie mit uns besonders vereinbaren.
In Ergänzung der AUB 99 der Unfallversicherung gilt folgendes: a) Stirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer, so wird die Versicherung im bisherigen Umfang ohne Rücksicht auf die vere9inbarte Vertragsdauer bis zum Ablauf des Versicherungsjahres beitragsfrei weitergeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet. b) Beim Ableben des Versicherungsnehmers in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen tritt Absatz a) außer Kraft, es sei denn, das durch Gesetz oder Anordnung der Aufsichtsbehörde etwas anderes vorgeschrieben ist. Bitte beachten Sie bei dem Unfallversicherung online Vergleich die Leistung des einzelnen Versicherer. |
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