Günstige Unfallversicherung durch Unfallversicherung Preisvergleich.
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Information - Teil III - Unfallversicherung im Einzelnen:
Voraussetzungen für die Leistung aus der Unfallversicherung: Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten undinnerhalb von fünfzehn Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen beim Versicherer geltend gemacht worden. (siehe: Erweiterungen zur Frist der Feststellung der Invalidität ).
Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung aus den Unfallversicherung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
Grundlage für die Berechnung der Invaliditätsleistung in den Unfallversicherung bilden die Versicherungssumme und der Grad der der unfallbedingten Invalidität (siehe Gliedertaxe).
Die versicherte Person wird unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie, die zumindest an einer ganzen Extremität erfolgt, operiert. Abweichend von der AUB 99 der Unfallversicherungwird das vereinbarte Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, dann für mindestens drei Tage auch bei ambulanten Operationen gezahlt.
Befindet sich die versicherte Person unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Behandlung in einem Institut für Heilbehandlung oder Rehabilitation, da in der Region keine andere Einrichtung eine vollstationäre Behandlung anbietet oder in diese aufgrund der unfallbedingten Verletzungen keine Verlegung möglich ist, sind abweichend zur Aussage der AUB 99 der Unfallversicherung die Voraussetzungen für eine Leistung erfüllt. Abweichend der AUB 99 der Unfallversicherung wird über das zweite Jahr, vom Unfalltag an gerechnet, hinaus ein Krankenhaustagegeld gezahlt, wenn der Aufenthalt zur Entfernung des eingebrachten Osteosynthesematerials notwendig ist.
Abweichend zur AUB 99 der Unfallversicherung kann vor Abschluß des Heilverfahrens ein Vorschuß von 10 % auf die zu erwartende Invaliditätsleistung verlangt werden, sofern für die betroffene versicherte Person keine akute Lebensgefahr mehr besteht. Eine Todesfallsumme muß nicht versichert sein.
Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalles in ein Koma, so werden für die Zeit dieses Zustandes wöchentlich 200,00 Euro bis zu 104 Wochen gezahlt.
Die Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen sind abweichend von der AUB 99 der Unfallversicherung mitversichert.
Progression bedeutet, daß die Leistung dynamisch ansteigt je schwerer die Verletzung ist. Der Vorteil der Progression liegt darin, daß bei höheren Invaliditätsgraden eine höhere Summe zur Auszahlung kommt. Die versicherte Invaliditätssumme kann dadurch niedriger gewählt werden, was den Beitrag senkt. Versichert man die gleiche Summe ohne Progression, so ist der Beitrag meist höher.
Der
Nachteil
ist, daß bei Invaliditätsgraden bis 25% die Progression
nicht greift. Die von uns angebotenen Progressionen lauten: 200 %, 225 %, 300 %, 350 %, 400 % und 500 %.
Führen eine unfallbedingte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine unfallbedingt neu entstandene Epilepsie zu psychischen und nervösen Störungen der versicherten Person, die im Anschluß an den Unfall eintreten, sind diese abweichend der AUB 99 der Unfallversicherung versichert.
Bitte beachten Sie bei dem Unfallversicherung online Vergleich die Leistung des einzelnen Versicherer.
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