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Zeitrenten Zeitrenten haben Vorrang vor der Befristung bei der Erwerbsminderungsrente.

Zurechnungszeit Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente.

Was volle Erwerbsminderung bedeutet Was volle Erwerbsminderung bedeutet.

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit eines Versicherten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur eine Beschäftigung von weniger als drei Stunden täglich zulässt. Dies soll für eine 5-Tage-Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gelten.

Der allgemeine Arbeitsmarkt bezieht sich auf alle Beschäftigungen, die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Im Extremfall bedeutet das: Der Diplom - Ingenieur kann seine ehemaligen Kollegen morgens als Pförtner begrüßen.

Vorrang  haben Zeitrenten Zeitrenten haben Vorrang vor der Befristung bei der Erwerbsminderungsrente.

Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten grundsätzlich als Zeitrente mit einer befristeten Leistungsdauer von höchstens drei Jahren. Diese Frist kann ggf. verlängert werden. Eine dauerhafte Rente voller Erwerbsminderung wird nur dann geleistet, wenn eine Verbesserung des Gesundheitszustandes aus ärztlicher Sicht nicht zu erwarten ist. Dies gilt nicht, wenn infolge von Arbeitslosigkeit die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Um Änderungen auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, wird in diesem Fall eine befristete Rente geleistet. Im Leistungsfall, d. h. nach Eintritt der geminderten Erwerbsfähigkeit, wird bei den befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst ab dem siebten Kalendermonat gezahlt. Verzögert sich die Antragsstellung über diese sieben Monate hinaus, beginnt die Zeitrente mit dem Ersten des Antragsmonats.

Erwerbsminderungsrente mit der Zurechnungszeit Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente.

Eine weitere Neuregelung mildert den Rentenabschlag bei Erwerbsminderung: Die sogenannte Zurechnungszeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr wird nicht mehr zu einem Drittel, sondern im vollen Umfang angerechnet, d. h.: mit 60, anstatt wie bisher mit 20 Kalendermonaten. Dies gilt auch für die Zeit bis zum 55. Lebensjahr.

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