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Reiseversicherung Versicherungsschutz für Reiserücktrittsversicherung.

Hinweis auf Information Hinweis auf die AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen).

Reiserücktrittsversicherung.

Eine Reiserücktrittsversicherung macht dann Sinn, wenn Sie aus unvorhergesehen Gründen Ihre gebuchte Reise, egal ob an die Nordsee oder Ostsee, in das europäische oder außereuropäische Ausland nicht antreten können. Gleichzeitig leistet eine Reiserücktritt Versicherung aber auch, wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus unvorhergesehenen Gründen abbrechen müssen.

 

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Unter „Informationen zu speziellen Reiseversicherungen“ können Sie sich zu weiteren Reiseversicherungsmöglichkeiten weiter klicken. Wenn Sie auf „bitte klicken“ geklickt haben, kommen Sie auf eine Seite auf welcher Sie "Produktübersicht" oder "Finden Sie Ihren Wunschtarif" sehen. Hier finden Sie weitere spezielle Reiseversicherungen.

Hinweispfeil auf Reiserücktritt 
    Versicherung Leistungen Reiserücktritt Versicherung Leistungen:

AbschlussfristAbschlussfrist der Reiserücktrittsversicherung.

Informationen der Reiseversicherung Hinweis zu Informationen der Reiserücktrittsversicherung.

Leistungen der Reiserücktrittversicherung Leistungen der Reiserücktritts Versicherung bei

Unterbrechung der Reise.

verspäteter Rückreise.

vorzeitigem Reiseabbruch.

roter Pfeil  Informationen zu speziellen Reiseversicherungen:

Au Pair.

ausländische Gäste und Besucher in der EU mit Visum.

ausländische Gäste und Besucher in der EU ohne Visum.

Auslandsaufenthalte bis maximal 5 Jahre.

Geschäftsreise.

Reisegepäckversicherung.

Für Reisen nach USA, Mexico und Kanada.

Reiserücktrittsversicherung.

Urlaubsreise.

SelbstbehaltSelbstbehalt der Reiserücktrittsversicherung.

versicherbarer Personenkreis versicherbarer Personenkreis in der Reiserücktrittsversicherung.

Versicherungsschutz Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittsversicherung.

Abschlussfrist Abschlussfrist der Reiserücktrittversicherung.

Abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt bei weniger Reiseantritt als 30 Tage muß der Abschluß sofort bei der Buchung erfolgen.

 

Leistungen der Reiserücktritts Versicherung bei

 

Unterbrechung der Reise

Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.

 

verspäteter Rückreise

Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EURO, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.

 

vorzeitigem Reiseabbruch

Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.

Selbstbehalt der Reiseversicherung Selbstbehalt der Reiserücktrittversicherung

Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,- EURO je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt.

Hinweis auf versicherbaren Personenkreis versicherbarer Personenkreis in der Reiserücktrittversicherung:

versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben.

die Angehörigen einer versicherten Person. Hierzu zählen

Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger.

diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.

Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als versicherte Personen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

Hinweis auf Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittversicherung Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittversicherung besteht bei:

Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod.

Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit.

Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.

Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person.

Jobverlust oder Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit.

Impfunverträglichkeit

Schwangerschaft

Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer,

Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst.

 

Informationshinweis Hinweis zu Informationen der Reisegepäck Versicherung:

Dies ist ein unverbindlicher Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen, welche Sie bei ernsthaftem Interesse anfordern können.

 

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