Reiseversicherung Reisegepäck Versicherung.
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bauen - finanzieren reisen - versichern erst rechnen - nicht raten |
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Reiseversicherung Versicherungsschutz für Reiserücktrittsversicherung.
Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung macht dann Sinn, wenn Sie aus unvorhergesehen Gründen Ihre gebuchte Reise, egal ob an die Nordsee oder Ostsee, in das europäische oder außereuropäische Ausland nicht antreten können. Gleichzeitig leistet eine Reiserücktritt Versicherung aber auch, wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus unvorhergesehenen Gründen abbrechen müssen.
Unter „Informationen zu speziellen Reiseversicherungen“ können Sie sich zu weiteren Reiseversicherungsmöglichkeiten weiter klicken. Wenn Sie auf „bitte klicken“ geklickt haben, kommen Sie auf eine Seite auf welcher Sie "Produktübersicht" oder "Finden Sie Ihren Wunschtarif" sehen. Hier finden Sie weitere spezielle Reiseversicherungen.
Abschließbar bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung. Liegen zwischen Reisebuchung und dem Reiseantritt bei weniger Reiseantritt als 30 Tage muß der Abschluß sofort bei der Buchung erfolgen.
Unterbrechung der Reise Muss eine Reise aus versichertem Grund unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
verspäteter Rückreise Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bis 5.000,- EURO, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.
vorzeitigem Reiseabbruch Muss eine Reise aus versichertem Grund innerhalb der ersten Urlaubswoche abgebrochen werden, wird der gesamte Reisepreis - ggf. abzüglich Selbstbehalt - ersetzt. Wird die Reise aus versichertem Grund später abgebrochen, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - ggf. abzüglich Selbstbehalt.
Wird der Versicherungsfall durch unerwartet schwere Erkrankung mit ambulanter Heilbehandlung ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Betrages, mindestens jedoch 25,- EURO je versicherte Person. In allen anderen Fällen: kein Selbstbehalt.
versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben. die Angehörigen einer versicherten Person. Hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkindern, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger. diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen. Haben mehr als 4 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als versicherte Personen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod. Jobwechsel fällt in die versicherte Reisezeit. Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit. Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person. Jobverlust oder Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit. Impfunverträglichkeit Schwangerschaft Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst.
Dies ist ein unverbindlicher Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen, welche Sie bei ernsthaftem Interesse anfordern können.
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