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Auf diesen Seiten können Sie Informationen zur Krankenversicherung für Auslandsreisende nachlesen oder Ihr Angebot für eine Urlaubsreise oder eine Geschäftsreise anfordern.

Ratgeber – Reiseversicherung.

Hinweis Beitragsberechnung Beitragsberechnung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Hinweis Kündigung Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Hinweis Leistungsabwicklung Leistungsabwicklung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Hinweis Leistungseinschränkung Leistungseinschränkung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Reiserücktrittsversicherung Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung

Standardleistungen Standardleistungen der Reiseversicherung.

  Informationen zu speziellen Reiseversicherungen

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Beitragsberechnung Beitragsberechnung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Es gibt 3 Formen der Krankenversicherung für Auslandsreisende:

Einzelpolicen: Kosten je Reisetag und je Person für die geplante Reisedauer. (Teilweise mit gestaffelten Tagesbeiträgen, je nach Reisedauer).

Beispiel: Reisedauer 30 Tage / Beitragssatz in EURO x Tage = Beitrag in EURO.

Jahres-Dauerpolicen: Es wird eine einmalige Prämie pro Person oder Familienbeitrag gezahlt. Dieses gilt für alle Reisen eines Jahres mit maximaler Reisedauer.

Beispiel: 2 Auslandsreisen Reisedauer 1 x 10 Tage, 1 x 30 Tage = Gesamtbeitrag es wird ein Beitrag für das gesamte "Jahresticket" bezahlt, welcher in der Regel günstiger ist, als wenn man für z. B. 2 Reisen abschließen würde.

Sondertarife: Gültig für beruflich bedingte oder private Reisen. Die Dauer der Reise muß vor Reiseantritt berechnet werden. Für die geplante Reisedauer zahlt man pro Person und je Reisetag.(z. T. mit gestaffelten Tagesbeiträgen, von der Reisedauer abhängig.)

Beispiel: Reisedauer 95 Tage / Beitragssatz x Tage = Beitrag in EURO.

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Kündigung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Einzelpolicen: Keine besondere Kündigung erforderlich, da diese automatisch nach Reiserückkehr enden.

Der Vertrag endet bei Tod des Versicherungsnehmers (mit der Möglichkeit der Übernahme die versicherten Personen innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers).

Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers ebenfalls.

Jahres-Dauerpolicen: Üblicherweise besteht eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr

und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Beschränkung der Kündigung auf einzelne Personen ist möglich. Ohne Kündigung verlängert sich die Police automatisch von Jahr zu Jahr.

Bei Tod des Versicherungsnehmers endet der Vertrag (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers.)

Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers.

Sondertarife der Reiseversicherung:

Ohne besondere Kündigung enden diese automatisch bei Rückkehr von der Reise.

Der Vertrag endet bei Tod des Versicherungsnehmers (mit der Möglichkeit der Übernahme durch die versicherten Personen innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers).

Der Vertrag endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person aus dem Tätigkeitsfeld des Versicherers.

Leistungsabwicklung Leistungsabwicklung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Die Police, Telefon- und Telefaxnummer des Versicherers zur Reise mitnehmen.

Unbedingt vor Behandlungsbeginn Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft wo die Reiseversicherung abgeschlossen wurde, aufnehmen, wenn die Behandlungskosten offensichtlich sehr hoch sind.

Voraussetzung für einen Rücktransport ist, dass eine angemessene Behandlung am Ort nicht möglich ist. Auch hier bitte unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer!

Bei kleineren Behandlungskosten kann der Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten verauslagen und nach Rückkehr von der Reise die gesammelten Originale der Belege einreichen. Die Unterlagen sollten den Namen des Erkrankten (Versicherten) die Behandlungsdaten und vor allen Dingen die genaue Diagnose und einzelnen Leistungen der Therapie beinhalten. Bei Belegen für Medikamente müssen Preis- und Quittungsvermerk ersichtlich sein.

 

Bei hohen Vorauszahlungen, die z.B. aufgrund eines stationären Aufenthalts erforderlich werden, sollte man sich mit der nächsten Botschaft, bzw. zuständigen Auslandsvertretung in Versbindung setzen. Je nach Diagnose sind nach Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft auch direkte a Konto-Zahlungen an das Krankenhaus möglich.

Leistungseinschränkung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Die wesentlichen Leistungsunterschiede bei der Reiseversicherung sind in unseren Leistungsvergleichen dargestellt. Da die Leistungen sehr unterschiedlich sind, ist es ratsam, nicht nur die Beiträge, sondern eben auch die Leistungen anhand unserer Vergleiche als Abschlußkriterium zu betrachten.

In der Krankenversicherung für Auslandsreisende sind zum Teil die nachstehend genannten Ausschlüsse genannt. Das bedeutet, es erfolgt keine oder nur eine teilweise

Erstattung der Kosten:

Kosten für Untersuchungen und Behandlungen, die der alleinige Grund der Reise waren und für die bei Reiseantritt feststand, daß sie bei planmäßigem Reiseverlauf stattfinden mußten.

Behandlungskosten die als Folge von Kriegsereignissen, inneren Unruhen oder Kernenergie erforderlich werden.

Oder wenn diese auf Vorsatz beruhenden Krankheiten oder Unfällen sowie Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen zurück zu führen sind.

Behandlungskosten die durch seelische Erkrankungen entstehen, die bei Schwangerschaft auftreten (außer bei akuten Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburten oder wenn Pflegebedürftigkeit besteht.

Aufwendungen die in Kur-, Sanatoriums- und Reha - Einrichtungen anfallen Ausnahme, wenn diese als einzige im medizinischen Notfall erreichbar waren), die durch Familienangehörige z B. wenn der Partner Mediziner ist, abgedeckt werden. (Sachkosten werden erstattet).

Zahnersatzkosten einschl. Kronen und kieferorthopädische Behandlungskosten.

Kosten für Hilfsmittel (Brillen, Kontaktlinsen, Gehhilfen, Einlagen, Hörgeräte).

Kosten für die Heilbehandlung und sonstige Maßnahmen, die das medizinisch notwendige Maß übersteigen, sowie Kosten, die durch einen gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherer übernommen werden. (Bei einigen Versicherern).

Reiserücktrittsversicherung Reiserücktrittsversicherung und Reisegepäckversicherung.

Neben der Auslandsreisekrankenversicherung können hierzu noch zusätzlich die Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung gegen entsprechenden Beitrag versichert werden.

Standardleistungen sind in der Regel:

in der Leistungspflicht der Auslandsreisekrankenversicherung sind enthalten:

die freie Arzt-, Zahnarzt und Krankenhauswahl

die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Behandlung.

die Zahnbehandlungen und einfache Zahnfüllungen sowie Reparaturen von Zahnersatz.

die Transportkostenübernahme zum nächstgelegenen Krankenhaus oder Notdienst.

den medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland.

die Überführungskosten eines Verstorbenen in die Heimat, bzw. die Bestattungskosten am Sterbeort, die i. d. R. bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ersetzt werden.

Im Falle einer Transportunfähigkeit hat der Versicherer für schwebende Krankheitsfälle eine Pflicht zur Nachleistung.

Die Krankenversicherung für Auslandsreisende gilt weltweit, ab Grenzübertritt, frühestens mit Zahlung des ersten Beitrags.

Informationshinweis Hinweis zu Informationen der Reisegepäck Versicherung:

Dies ist ein unverbindlicher Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen, welche Sie bei ernsthaftem Interesse anfordern können.

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