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Servicetelefon: 02384 911119 erreichbar 10:00 - 20:00 Uhr |
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Reiseversicherung bei einer Jugendreise, für Au Pair.
Au Pair Reiseversicherung für eine Amerikareise oder andere Länder. Versicherungsschutz für deutsche Au Pair für Aufenthalte bis zu 3 Jahren im Ausland und ausländische Au Pair in Deutschland sowie für Teilnehmer an einer Jugendreise und internationalen Studentenaustausch Programmen (bis zum 35. Lebensjahr).
Die Leistungen für die Reiseversicherung und versicherbarer Personenkreis.
Unter „Informationen zu speziellen Reiseversicherungen“ können Sie sich zu weiteren Reiseversicherungsmöglichkeiten weiter klicken. Wenn Sie auf „bitte klicken“ geklickt haben, kommen Sie auf eine Seite auf welcher Sie "Produktübersicht" oder "Finden Sie Ihren Wunschtarif" sehen. Hier finden Sie weitere spezielle Reiseversicherungen.
schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- € werden die Kosten je Aufenthalt zu 100%, von 501,- € bis 1.250,- € zu 75% bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung. medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland. Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- €. keine Selbstbeteiligung
Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind. die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfällen Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen Kur- und Sanatoriumsbehandlungen Entziehungsmaßnahmen und - kuren entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen Schwangerschaftsunterbrechungen Zahnersatz
im Todesfall 5.000,- € im Invaliditätsfall bis zu 20.000,-- € mit Progressionsstaffel 350% Bergungskosten bis zu 2.500,- €
Deckungssumme 1 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden Mietsachschäden 25.000,- € Abschiebekosten 1.000,- € (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- €).
ambulante Heilbehandlung beim Arzt. stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen) Transport zum nächst erreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus. Entbindung (Wartezeit 8 Monate). schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- € werden die Kosten je Aufenthalt zu 100%, von 501,- € bis 1.250,- € zu 75% bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung). medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland. Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- €. keine Selbstbeteiligung zusätzlich: Maßnahmen zur Rehabilitation. Au Pair Ausfallgeld in Höhe von 10,- € pro Tag ab dem 6. Tag des vollstationären Krankenhausaufenthaltes bis max. 90 Tage.
Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind. die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfälle. Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung. entstehen Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Entziehungsmaßnahmen und - kuren. entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. Schwangerschaftsunterbrechungen Zahnersatz entstehen.
im Todesfall 5.000 € im Invaliditätsfall bis zu 40000,-- € mit Progressionsstaffel 350%. Bergungskosten bis zu 2.500,- €.
Deckungssumme 2,5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden Mietsachschäden 25.000,- € Abschiebekosten 5.000,- € (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- €, max. 1.000,- €
Dies ist ein unverbindlicher Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen, welche Sie bei ernsthaftem Interesse anfordern können. |
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