Die Beitragsanpassung Klausel ist in den BU - Zusatztarifen noch nicht stark verbreitet.
Neuere Produkte sehen diese aber bereits vor. In der selbständigen BU V dient die
Beitragsanpassung Klausel dem Versicherer dazu - durch den unabhängigen Treuhänder
geprüft und legitimiert - Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer aufgrund
von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Es muss sich dabei um nicht nur
vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen
Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Beitrag für den Berufsunfähigkeits versicherung Vertrag.
Wird der Beitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gezahlt, treten die
Rechtsfolgen nach § 38 VVG (Nichtzahlung des Erstbeitrags) bzw. § 39 VVG (Nichtzahlung
des Folgebeitrags) ein. Trotz Bestätigung des vorläufigen Versicherungsschutzes ist der
Versicherer bei Nichtzahlung des Erstbeitrages leistungsfrei. Er hat die Wahl, auf den
Beitrag zu verzichten und damit vom Versicherungsvertrag zurückzutreten oder diesen
(Beitrag) gerichtlich geltend zu machen.
Bei Nichtzahlung des Folgebeitrages ist der Versicherer berechtigt, eine qualifizierte
Mahnung auszusprechen, in der die Rechtsfolge Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung verbunden
mit einer zweiwöchigen Frist zur Beitragszahlung anzukündigen ist. Die Leistungsfreiheit
bezieht sich dabei nicht auf die ggf. bereits erreichte beitragsfreie Versicherungssumme.
In dieser Höhe bleibt die Leistungsverpflichtung bestehen. Wird die Mindestversicherungssumme
(vielfach bei 5.000 DM) noch nicht durch die beitragsfreie Versicherungssumme erreicht, wird
statt dessen das vorhandene Deckungskapital (siehe dort) abzüglich der ausstehenden Beiträge
ausgezahlt. Wurde nach Nichtzahlung des Folgebeitrages die Versicherung gekündigt und in
eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt, hat der Versicherungsnehmer durch Zahlungen der
ausstehenden Beiträge immer noch einen Monat Zeit, ab Zugang der Kündigung die Versicherung
wieder in Kraft zu setzen.
Rückdatierung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es unüblich, das Beginndatum zurückzudatieren,
um das rechnerische Eintrittsalter zu reduzieren und dadurch Prämienvorteile zu erzielen.
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