Die Pflegeversicherung ist seit 1. Januar 1995 ein neuer Zweig der Sozialversicherung.

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Die gesetzliche Pflegeversicherung auch als Pflege Zusatzversicherung.

Die Pflegeversicherung gibt es seit dem 1. Januar 1995 als neuen Zweig der Sozialversicherung.

Sie schließt die letzte große Lücke in der sozialen Versorgung. Sie wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung (5. Säule) durchgeführt. Im privaten Bereich ist es die Pflege-Pflichtversicherung. Bei Pflegebedürftigkeit erhalten somit 80 Millionen Bürger einen Versicherungsschutz.

Der Träger der Pflegeversicherung ist die jeweilige Krankenkasse. Diese sorgt für die Durchführung. Die Pflegekassen sind als Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung eingerichtet. Privat Krankenversicherte schließen die private Pflegeversicherung bei Ihrem jeweiligen privaten Krankenversicherungsunternehmen ab.

ambulante Versorgung.

Für Pflegebedürftige sollen die Angebote künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt werden. Von den Ländern können Pflegestützpunkte in den einzelnen Stadtvierteln eingerichtet werden. Die Pflegestützpunkte erhalten eine Anschubfinanzierung. Ab dem 01.01.2009 hat j eder Bürger Rechtsanspruch auf umfassende Pflegeberatung. Außerdem auf Hilfe durch seine Pflegekasse. Um die Unterstützung des Einzelnen und seine Angehörigen soll sich gezielt ein Fallmanager kümmern.

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Pflegezeit.

Eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit können Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, nehmen. Die Sozialversicherung bleibt in dieser Zeit für die betreuenden Angehörigen bestehen. Allerdings kann kein Gehalt bezogen werden. Von der Freistellung ausgenommen sind Mitarbeiter von Kleinbetrieben mit fünfzehn oder weniger Beschäftigten. Für akute Fälle gibt es überdies einen Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.

Das Pflegegeld für erbrachte Pflege von z. B. Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegende wie Nachbarn oder Freunde:

  Ab 01.07.2008 ab 01.01.2010 ab 01.01.2012
Pflegestufe I 215 Euro 225 Euro 235 Euro
Pflegestufe II 420 Euro 430 Euro 440 Euro
Pflegestufe III 675 Euro 685 Euro 700 Euro

Eingeschränkte Alltagskompetenz.

Die Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz werden verbessert. Demenzkranke und Behinderte erhalten zusätzliche Leistungsbeträge. Sie werden im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben.

Warum eine Pflege Zusatzversicherung.

Für einen Platz im Pflegeheim liegen die Preise derzeit zwischen 2500 und 3500 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt für diese Pflegestufe 1470 Euro. Noch tiefer in die Tasche greifen muß derjenige, wer auf besonderen Luxus Wert legt. Die Betroffenen zahlen die Differenz zwischen dem Beitrag der Pflegekasse und den Gesamtausgaben selbst. Oft reicht Vermögen und Rente nicht. Dann müssen unterhaltspflichtige Angehörige etwas zuschießen. Sozialhilfe von den Kommunen gibt es erst dann, wenn auch diese Option ausscheidet.

Wenn Sie eine Pflegetagegeldversicherung von z. B. 50,- Euro täglich abgeschlossen haben, ist das finanzielle Risiko Pflegebedürftigkeit damit weitgehend abgemildert. Das gleiche gilt natürlich für eine Pflegerente.

Das Pflegegeld wird in monatlichen Raten jeweils für den zurückliegenden Monat gezahlt.

Vollstationäre Pflege:

  Ab 01.07.2008 ab 01.01.2010 ab 01.01.2012
Pflegestufe III 1.470 Euro 1.510 Euro 1.550 Euro

 

Wenn die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt sind, die geleistete Pflege diese Bedingungen aber noch deutlich übersteigt, ist die Härtefallregelung angesagt.

 

  Ab 01.07.2008 ab 01.01.2010 ab 01.01.2012

Pflegestufe III

Härtefall

1.750 Euro 1.825 Euro 1.918 Euro

Beispiele:

Nachts werden regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt. wenn zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen zwei Pflegepersonen benötigt werden.

Bei der Grundpflege (Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung) erfordert diese Hilfe täglich durchschnittlich sieben Stunden. Hierbei müssen allerdings mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen.

 

   

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