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Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der GKV beträgt 75 % der in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze hat folgende Funktion:

 

>>>   Bemessung der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

(Krankenversicherungspflichtgrenze).

>>>   Feststellung der Höhe des maximalen Krankengeldes.

 

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Selbstverständlich können Sie die Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf "bitte klicken" gedrückt haben.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. 

Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 

10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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>>>   Festsetzung des Höchstbeitrages in der jeweiligen GKV.

Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte) deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAEG überschreitet, sind vom Zeitpunkt des Überschreitens an krankenversicherungsfrei.

Die Krankenversicherungspflicht endet jedoch nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Überschreitens., sondern erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Vorausgesetzt wird, daß das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die von Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAEG übersteigt. (Ausnahme: Arbeitgeberwechsel).

Hausfrauenbeitrag und gesetzliche Krankenversicherung

Die Beitragshöhe für freiwillig versicherte Hausfrauen oder Hausmänner wird in aller Regel in der Satzung der jeweiligen Kasse festgelegt. üblich ist, daß ein fiktives Einkommen in halber Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder in Höhe von 80 % der halben JAEG zugrunde gelegt wird. Auf speziellen Antrag akzeptieren die Kassen häufig auch 50 % vom Familieneinkommen, gemindert um Kinderfreibeträge, als fiktives Einkommen.

 

   

 

   

 

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