Was bei Kündigung der Krankenversicherung zu beachten ist.
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bauen - finanzieren reisen - versichern erst rechnen - nicht raten |
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Krankenversicherung Beratung.private Krankenversicherung Vergleich. Bei private Krankenversicherung wechseln bitte beachten.
Günter F. aus D. 53 Jahre, selbständiger Informatiker, kündigt seine Krankenversicherung. Diese bestand seit 1992 bei der XY-Gesellschaft. Mit seinem Versicherungsmakler hat er keine Rücksprache genommen. Durch dieses unbedachte handeln entsteht ihm ein Schaden von genau Euro 71.155,59. Die seit 1992 angesparten Altersrückstellungen bei der Krankenversicherung gehen verloren. Unser Rat wäre gewesen, in einen anderen Tarif bei der gleichen Gesellschaft zu wechseln. Die Altersrückstellungen (hier Euro 71.155,59) wären voll berücksichtigt worden. Hiermit wären auch seine Beiträge im Rentenalter gesenkt worden.
Fazit: Fragen Sie grundsätzlich Ihren Versicherungsmakler oder Ihre Krankenversicherungsgesellschaft vor einem Wechsel von der einen zur anderen Gesellschaft nach den Alterungsrückstellungen. Übrigens, im Jahre 2008 haben sich weitere wichtige Punkte geändert. Also, erst beraten lassen, dann rechnen, nicht raten. Frau Susanne K. aus U. hat seit Jahren eine Krankenhauszusatzversicherung für den stationären Bereich. Da sie sich selbstständig macht, möchte sie sich gern privat voll versichern. Da erhebliche Vorerkrankungen vorliegen ist unser Rat, gesetzlich versichert zu bleiben. Sie schließt dann, (nicht über Ihren Makler) trotzdem eine Vollversicherung direkt bei einer PKV ab. Ohne die Vorerkrankungen anzugeben. Nach einigen Monaten macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch. Begründung: (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung), nachdem dem Versicherer die Vorerkrankungen durch den behandelnden Arzt mitgeteilt wurden.... Quintessenz: Gesundes Halbwissen schützt vor Folgen nicht. Diese könnten z. B. sein: Nimmt eine gesetzliche Krankenversicherung diese Person wieder auf? Kann es Ihnen auch so gehen? bei einer guten Beratung !!!???
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