Hundehaftpflicht Tierhalterversicherung.

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Tierhalterversicherung hier Hundehaftpflicht mit guter Leistung und niedrigem Beitrag.

Auf dieser Seite erhalten Sie folgende Informationen:

Beitragsberechnung der Hundehaftpflicht

Kündigung der Hundehaftpflicht

Leistungseinschränkung bei der Hundehaftpflicht

Schadenregulierung durch die Hundehaftpflicht

Warum eine Tierhalterhaftpflicht hier: Hundehaftpflicht

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei der Hundehaftpflicht sein?

Wofür und wann haftet eine Hundehaftpflicht?

   Beitragsberechnung der Hundehaftpflicht.

Die Unternehmen berechnen die Beiträge nach der Höhe der Deckungssummen.

Je nach Versicherungsunternehmen differieren die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zum Teil erheblich. 100% Beitragsunterschiede sind nicht unüblich.

 

 

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Selbstverständlich können Sie die Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf "bitte klicken" gedrückt haben.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. 

Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 

10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

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   Kündigung der Hundehaftpflicht.

Eine „ordentliche Kündigung" kann drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgesprochen werden.

Nachdem über die Entschädigung, Regulierung oder Ablehnung, entschieden wurde, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden. Hierbei ist allerdings zu beachten, daß dem Versicherer in jedem Fall die volle Jahresprämie zusteht. Aus diesem Grund ist von einer fristlosen Kündigung abzuraten.

Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers gilt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Angehörigen noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Versicherungsvertrag endet anschließend zu diesem Zeitpunkt automatisch, es sei denn der Vertrag wird auf Wunsch der Angehörigen fortgesetzt.

Stirbt das versicherte Pferd oder wird das Pferd verkauft, so kann der Vertrag aufgehoben werden. Die zuviel gezahlten Versicherungsprämien für die Hundehaftpflicht werden auf Antrag von dem Versicherungsunternehmen zurückerstattet.

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   Leistungseinschränkung bei der Hundehaftpflicht.

Wer Hunde privat hält, ist für jeden Schaden, den diese(r) Hund / Hunde anrichtet, ist egal ob ihn ein Mitverschulden trifft oder nicht schadenersatzpflichtig und sollte eine Hundehaftpflicht abschließen. Für Schäden, die der Versicherte selbst oder nahe Angehörige, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder im gleichen Vertrag mitversichert sind, kommt die Hundehaftpflicht nicht auf. Das gleiche gilt für selbst verursachte Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen oder Sachen. 

Vorsätzlich verursachte Schäden werden durch die Hundehaftpflicht ebenfalls nicht beglichen.

Auch Schäden, die dadurch entstanden sind, daß der Versicherungsnehmer die gefahrdrohenden Umstände nicht beseitigt hat, obwohl ihn der Versicherer dazu aufgefordert hat.
Das gleiche gilt für: Erstattung Bußgelder und Geldstrafen und Schadenersatzansprüche wegen Beleidigung oder Verleumdung.

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   Schadenregulierung durch die Hundehaftpflicht

Die Tierhaftpflichtversicherung hier Hundehaftpflicht deckt in der Regel alle durch Hunde verursachten Schäden ab.

Jeder Schaden sollte unverzüglich dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Die Schadenanzeige sollte, wenn möglich, mit dem Geschädigten zusammen verfaßt und gemeinschaftlich unterschreiben werden.

In jedem Fall muß der Schaden innerhalb einer Woche dem Versicherungsunternehmen wo die Hundehaftpflicht versichert ist, gemeldet werden. Auch dann, wenn noch keine Schadenersatzansprüche an den Verursacher gestellt wurden. Der Verursacher hat dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden zu liefern. Unwahre Angaben im Schadenformular können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Umgekehrt muß ein Schadenersatzanspruch durch den Geschädigten innerhalb einer Woche durch diesen angezeigt werden.

Alles mögliche sollte getan werden, um das Ausmaß eines Schadens zu begrenzen. Hierzu gehört es auch sich z. B. um Verletzte kümmern, die Unfallstelle abzusichern und Notdienste zu alarmieren.

Soweit bekannt, ist der Versicherer unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, zu informieren.
Erhält der Verursacher/ Halter eines Pferdes, Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden, so muß er selbst unverzüglich tätig werden und Widerspruch einlegen.

Der Versicherte / Verursacher darf grundsätzlich keinen Schadenersatzanspruch ohne Rücksprache mit dem Versicherer der Hundehaftpflicht anerkennen.

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   Warum eine Tierhalterhaftpflicht hier: Hundehaftpflicht

Im § 823 BGB Abs.1 heißt es: " Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Dies gilt auch Halter eines Tieres.

Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner, Geflügel, Tauben und Bienen sind über die Privathaftpflicht versichert. Dies gilt nicht, wenn diese zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.

Tiere wie: Hunde, Rinder, Pferde und Ponys sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sind in der Privathaftpflicht nicht eingeschlossen.

Hunde und Pferde können, wenn sie nicht gewerbsmäßig gehalten werden, in der Tierhalterhaftpflicht versichert werden.

Für die Haltung von Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen ist im Einzelfall eine Sondervereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen erforderlich und sind nicht Gegenstand dieser Seite.

Eine Hundehaftpflicht haftet für Schäden sowohl im Inland als auch für einem bis zu einjährigen Auslandsaufenthaltes

Unter Berücksichtigung der Überlegung wie leicht Hunde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können, sollte eine Hundehaftpflicht abgeschlossen werden.

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   Wie hoch sollte die Versicherungssumme bei der

Hundehaftpflicht sein?

Die Höhe der Versicherungssumme mindestens 2 Mio. Euro, pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.

Beitragsunterschiede sind zum Teil, insbesondere wenn mehr als ein Pferd in der Hundehaftpflicht versichert werden muß, sehr hoch. Der angebotene Beitragsvergleich hilft bei der Wahl einer preiswerten, leistungsstarken Versicherung für Hundehaftpflicht.

Die Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn gegen den Verursacher eines Schadens Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wenn es z. B. darum geht, unberechtigte Anspruchsforderungen abzuwähren, leistet die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.

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   Wofür und wann haftet eine Hundehaftpflicht?

Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Versicherten vorliegt. Handelt es sich Sachschäden, muß der Halter / Verursacher eines Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht leistet

Über die vertraglich festgelegte Deckungssummen wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer. Rechnen Sie doch einfach mit dem Online Rechner Tierhalterhaftpflicht, hier Hundehaftpflicht.

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