Telefonieren mit Handy im Auto bzw. Kraftfahrzeug oder als Radfahrer.
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Im Rahmen unseres Angebotes und Informationen zur Autoversicherung bieten wir Ihnen einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog. Hinweis: Dieser Auszug ist ein Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer. Das Thema ist: Punkte in Flensburg. Es ist kein amtlicher Text und hat keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen. Sie finden eine ausführliche Übersicht zum Punkte- und Bußgeldkatalog beim Internetangebot des Kraftfahrt - Bundesamtes. Hier sind die unterschiedlichen Verfahren wie Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Verwarnungsgeldverfahren zusammengestellt. Das Telefonieren am Steuer ist unter dem Paragraphen § 23 Abs. 1a StVO geregelt. Und zwar dann wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält . Steht das Kraftfahrzeug muß der Motor vor Telefonat abgeschaltet sein. Aber nicht nur Auto- und Motorradfahrer sind verpflichtet eine Freisprecheinrichtung zu benutzen wenn sie während der Fahrt telefonieren wollen. Sondern auch Radfahrer.
Ausnahmen laut Satz 2: völliger Stillstand des Verkehrs wie z.B. bei einem Unfall. längerer Halt vor einem Bahnübergang.Die Voraussetzung hierfür: das Fahrzeug steht und der Motor ist abgeschaltet. Bei Nichtbeachtung kostet dies für Kraftfahrer 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Für Radfahrer 25 Euro. |
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