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Im § 823 BGB Abs.1 heißt es: " Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,
die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens
verpflichtet." Dies gilt auch für Halter eines Tieres.
Tiere wie Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner, Geflügel, Tauben und Bienen sind
über die private Haftpflichtversicherung bei einem Schaden versichert. Dies gilt nicht,
wenn diese zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Tiere wie: Hunde, Rinder, Pferde und Ponys sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere
sind in der Privathaftpflicht nicht eingeschlossen. Hunde und Pferde können, wenn sie
nicht gewerbsmäßig gehalten werden, in der Tierhalterhaftpflicht versichert werden.
Für die Haltung von Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen ist im Einzelfall eine
Sondervereinbarung mit dem Versicherungsunternehmen erforderlich und sind nicht
Gegenstand dieser Seite.
Wofür und wann haftet eine Pferdehaftpflicht?
Eine Haftpflichtversicherung für Pferde haftet für einen Schaden sowohl im Inland als
auch für einem bis zu einjährigen Auslandsaufenthaltes. Unter Berücksichtigung der Überlegung
wie leicht Pferde einen Dritten verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen können,
sollte eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung tritt
dann ein, wenn gegen den Verursacher eines Schadens Ersatzansprüche wegen eines Schaden
geltend gemacht werden. Wenn es z. B. darum geht, unberechtigte Anspruchsforderungen
abzuwähren, leistet die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz.
Die Pferdehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den
Versicherten vorliegt. Handelt es sich Sachschäden, muß der Halter / Verursacher eines
Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen.
Auch hierfür steht die Pferdehaftpflicht ein. Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-,
Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente.
Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese
Kosten werden über die Pferdehaftpflicht leistet.
Über die vertraglich festgelegte Deckungssummen wird der Schaden reguliert. Man kann hier
nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich
teurer. Rechnen Sie doch einfach mit dem Online Rechner Tierhalterhaftpflicht, hier
Pferdehaftpflicht.
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