Rechtsschutz. Rechtsschutzversicherung - Kostendeckung bei Streitfällen - Rechtsschutz Vergleich.
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Gericht Kosten sind die anfallenden Gerichtsgebühren sowie die Auslagen des Gerichts. Diese können z. B. Schreib-, Porto- Sachverständigenkosten sein. Die Gerichtskosten sind im Gerichtskostengesetz (GKG) vom 5. 5. 2004 sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit in der Kostenordnung (KostO) in der Fassung vom 26. 7. 1957, mit späteren Änderungen geregelt. Ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Aufwand werden die Gerichtsgebühren als Pauschale erhoben.
Die Gebühren In der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmen sich nach dem Geschäftswert. In Strafsachen nach der Höhe der festgestellten Strafe. Die Vorschriften des Gerichtskostengesetz gelten für die Verwaltungs-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit sinngemäß. Das Verfahren für natürliche Personen ist bis auf rechtlich geregelte Ausnahmen in der Sozialgerichtsbarkeit kostenfrei. Vor dem Bundesverfassungsgericht entstehen in der Regel keine Gerichtskosten zum Verfahren. Rechtsanwaltskosten sowie sonstige Aufwendungen zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung sind außergerichtliche Kosten. Prozesskosten sind Gerichtskosten zusammen mit den Rechtsanwaltskosten.
Kosten im Zivilrechtstreit vor Gericht:
nächstliegenden Cent kaufmännisch gerundet.
Gebühr erhöht sic h bei einem
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