vers25 - Information zu Abschlag bei Erwerbsunfähigkeit Rente Rente wegen Erwerbsminderung.

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Abschlag Abschlag bei Erwerbsminderungsrente.

Erwerbsunfähigkeitsrente Erwerbsunfähigkeitsrente und Selbständige.

Teilweise Erwerbsminderung Teilweise Erwerbsminderung.

Erwerbsfähigkeit Was verminderte Erwerbsfähigkeit bedeutet.

 

Abschlag bei Erwerbsminderungsrente Abschlag bei Erwerbsminderungsrente.

Selbständig Erwerbstätige, die aufgrund ihrer Selbständigkeit bereits eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen, werden nicht mehr vom Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgeschlossen.

Bezieher einer Berufsunfähigkeit Rente, denen ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente bisher verwehrt blieb, sollten sich bei ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der zulässigen Höchstverdienstgrenzen ändert nichts am Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.

Erwerbsunfähigkeitsrente und Selbständige Erwerbsunfähigkeitsrente und Selbständige.

Wird die Rente wegen Erwerbsminderung vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen war ein Abschlag hinzunehmen. Ab dem 1. Januar 2001 wurde dieser Abschlag stufenweise eingeführt. Jeder Kalendermonat vor dem 63. Lebensjahr, in dem die Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch genommen wurde kostete 0,3 Prozent Rentenabschlag. Der Abschlag wurde insgesamt jedoch auf 10,8 Prozent begrenzt, falls die Erwerbminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen wurde.

Laut Gesetzesurteil ist dieser Abschlag bei Erwerbsminderungsrente gesetzeswidrig.

Es heißt: Wer während seines Berufslebens aus gesundheitlichen Gründen eine Rente bezieht, muss keine Abschläge bei deren Berechnung hinnehmen. Für unter 60-Jährige sind Kürzungen bei Erwerbsminderungsrenten gesetzeswidrig. Es ist ein Grundrechtseingriff, wenn ein Teil der Vorleistung für die Rentenversicherung nicht angerechnet wird. BSG, Urteil vom 01.06.2006, B 4 RA 22/05 R.

Teilweise Erwerbsminderung Teilweise Erwerbsminderung-

Von teilweiser Erwerbsminderung spricht man, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwischen drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann. Dies soll für eine 5 - Tage Woche unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gelten. Der allgemeine Arbeitsmarkt bezieht sich auf alle Beschäftigungen, die es in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Erlaubt die gesundheitliche Leistungsfähigkeit nur eine Teilzeitbeschäftigung, besteht ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, entsprechend der festgestellten Leistungseinschränkung. Die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung entspricht der Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wenn im Fall von Arbeitslosigkeit keine tatsächliche Möglichkeit besteht ein Einkommen zu erzielen, wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.

Was verminderte Erwerbsfähigkeit bedeutet. Was verminderte Erwerbsfähigkeit bedeutet.

Seit dem 1. Januar 2001 ersetzt die so genannte Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung die Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Somit ist ein System vorgesehen, bei dem es nicht mehr zwei, sondern nur noch eine Rentenart geben soll.

Die Erwerbsminderungsrente wird wie folgt abgestuft:

volle Erwerbsminderungsrente in Erwerbsminderungsrente wegen voller bzw.

teilweise Erwerbsminderung in Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Die Einstufung hängt grundsätzlich von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit ab. Dabei wird von den üblichen Bedingungen des "allgemeinen Arbeitsmarkt" ausgegangen. Dazu gehört die tägliche Arbeit bei einer 5-Tage Woche.

Ob eine andere zumutbare Tätigkeit ("Verweisungstätigkeit") mit ähnlichen beruflichen Anforderungen verrichtet werden könnte wird nicht geprüft, der erreichte berufliche Status spielt keine Rolle. Somit ist eine Verweisung in eine andere Tätigkeit möglich. Einen Berufsschutz gibt es also nicht mehr, abgesehen von der Vertrauensschutzregelung der vor dem 2. Januar 1961 geborenen.

Nach wie vor müssen neben der gesundheitsbedingten Erwerbsminderung auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die Rente, egal ob für volle oder verminderte Erwerbsfähigkeit -, wird maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.

Berufsunfähigkeit

Absicherung Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit Rente

Das Risiko der Berufsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeitsklausel

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