vers25 - Betriebliche Altersversorgung sind Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse.

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Hier erklären wir in Kurzform die einzelnen Durchführungswege.

- bitte klicken Sie auf das entsprechende Stichwort -:

Direktversicherung Direktversicherung und die betriebliche Altersversorgung.

Direktzusage und/oder U Kasse Direktzusage und/oder U Kasse (Unterstützungskasse).

Pensionsfonds Pensionsfonds und die betriebliche Altersversorgung.

Pensionskasse Pensionskasse und die betriebliche Altersversorgung.

 

Haben Sie ernsthaftes Interesse an betrieblicher Altersversorgung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner ist 100 Banken. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.font>

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Betriebliche Altersversorgung durch Direktzusage oder Unterstützungskasse als betriebliche Rente.

Direktzusage Direktzusage.

Bei der Direktzusage sichert das Unternehmen seinen Mitarbeitern zu, nach der Pensionierung eine Rente in festgelegter Höhe zu bezahlen. Dafür bildet das Unternehmen Rückstellungen. Zusätzlich können Mitarbeiter die Zusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung erhöhen. Der Arbeitgeber kann über die Form der Geldanlage frei entscheiden: Möglich sind Investitionen in das eigene Unternehmen in Lebensversicherungen (sogenannte Rückdeckungsversicherungen), die eine spätere Betriebsrente finanzieren oder eine Anlage mittels Investmentfonds an der Börse.

Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, derzeit 2.160 Euro - sind steuerfrei und bis 2008 auch von Sozialabgaben befreit. Rentenzahlungen müssen versteuert werden.

Unterstützungskasse Bei der Unterstützungskasse.

verpflichtet sich das Unternehmen, eine Rente in festgelegter Höhe zu zahlen. Im Gegensatz zur Direktzusage wickelt die Firma die Kapitalanlage nicht selbst ab. Sie beauftragt damit eine externe Unterstützungskasse. Diese zahlt die Renten - Beiträge. Der Arbeitgeber muss wie bei Pensionsfond alle Rentenansprüche über den PSV absichern. Die Steuervorteile sind genauso hoch wie bei der Direktversicherung. Versicherungsbeiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Besteuert wird die Rentenauszahlung. Eine Riester - Förderung gibt es nicht.

   

betriebliche Rente

Direktversicherung Gehaltsumwandlung

Direktzusage und/oder U Kasse

Pensionsfonds

Pensionskasse

Personenversicherung

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betriebliche Rente

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