betriebliche Altersversorgung bAv.
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bauen - finanzieren reisen - versichern erst rechnen - nicht raten |
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betriebliche Altersversorgung sind Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse.Die fünf Durchführungswege der bAv. - betriebliche Altersversorgung - unterscheiden sich in:
Hier erklären wir in Kurzform die einzelnen Durchführungswege. - bitte klicken Sie auf das entsprechende Stichwort -
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Lebens- oder Rentenversicherung ab. Die Beiträge zur Direktversicherung werden unmittelbar vom Bruttoentgelt abgezogen und mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belastet. Arbeitnehmer können Mit dieser Variante bis zu 1.752 Euro (auch Verheiratete) jährlich steuerbegünstigt anlegen. Ist bei Rentenbeginn eine Einmalzahlung geplant, bleibt diese steuerfrei. Bei Rentenleistungen wird der Ertragsanteil versteuert. Riester-Zulagen bekommt, wer die Beträge aus dem individuell versteuerten Einkommen bezahlt. Bei der Direktzusage sichert das Unternehmen seinen Mitarbeitern zu, nach der Pensionierung eine Rente in festgelegter Höhe zu bezahlen. Dafür bildet das Unternehmen Rückstellungen. Zusätzlich können Mitarbeiter die Zusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung erhöhen. Der Arbeitgeber kann über die Form der Geldanlage frei entscheiden: Möglich sind Investitionen in das eigene Unternehmen in Lebensversicherungen (sogenannte Rückdeckungsversicherungen), die eine spätere Betriebsrente finanzieren oder eine Anlage mittels Investmentfonds an der Börse. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, derzeit 2.160 Euro - sind steuerfrei und bis 2008 auch von Sozialabgaben befreit. Rentenzahlungen müssen versteuert werden.
können bis zu 100 Prozent in Aktien oder Investmentfonds investieren. Das birgt hohe Risiken, wenn die Kurse fallen. Denn gegebenenfalls muss der Arbeitgeber nachschießen, wenn der Fonds nicht die Prognosen erfüllt. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Vereins auf Gegenseitigkeit. Er gewährt dem Anleger einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung. Die Zulassung und laufende Kontrolle erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BAFin). Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit der Pensionsfondsgesellschaft und beauftragt diese, die Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer abzuwickeln. Der Arbeitnehmer erhält dadurch einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen aus dem Fonds. Die eingezahlten Beträge sind garantiert. Dafür steht der Pensionsicherungsverein (PSV) ein, an den der Arbeitgeber zusätzlich Beiträge entrichtet. Derzeit sind Beiträge bis 2.160,-- EURO - 4 % der Beitragsbemessdungsgrenze in der Rentenversicherung - steuerfrei. Nachgelagert werden die Rentenzahlungen dann versteuert. Eine Pensionskasse ist aufsichtsrechtlich einer Lebensversicherungsgesellschaft gleichgestellt und wird vom BAFin beaufsichtigt. Die Kasse baut aus den Beiträgen und Erträgen einen Kapitalstock auf, aus dem die spätere Rente finanziert wird. Analog zum Pensionsfonds tritt der Arbeitgeber einer Pensionskasse bei und schließt mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer versicherte Person. Über eine Arbeitgeberzusage hat er einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen. Die Vorsorge wird In drei Versionen gefördert: Arbeitnehmer können zum einen für ihre Beiträge die Riester-Förderung bekommen. Voraussetzung: Für die Beiträge werden vorher Steuern und Sozialabgaben abgeführt. Bei der Eichel-Variante muss bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden. Dies sind derzeit 2.160,-- Euro. --- Sind diese ausgeschöpft, können darüber hinaus weitere 1.752 - Euro im Jahr auf dem Weg einer 20-prozentigen Pauschalversteuerung zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer investiert werden. Während die Riester- und die Eichel-Fördervariante voll versteuert werden müssen, ist bei der Pauschalversicherung nur der Ertragsteil steuerpflichtig. Wird der Vorsorgebetrag einmalig ausgezahlt, ist er steuerfrei. Bei der Unterstützungskasse verpflichtet sich das Unternehmen, eine Rente in festgelegter Höhe zu zahlen. Im Gegensatz zur Direktzusage wickelt die Firma die Kapitalanlage nicht selbst ab. Sie beauftragt damit eine externe Unterstützungskasse. Diese zahlt die Renten - Beiträge. Der Arbeitgeber muss wie bei Pensionsfond alle Rentenansprüche über den PSV absichern. Die Steuervorteile sind genauso hoch wie bei der Direktversicherung. Versicherungsbeiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Besteuert wird die Rentenauszahlung. Eine Riester - Förderung gibt es nicht.
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