Erwerbsunfähigkeitsrente

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verminderte Erwerbsfähigkeit.

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Was verminderte Erwerbsfähigkeit bedeutet.

Seit dem 1. Januar 2001 ersetzt die so genannte Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung die Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Somit ist ein System vorgesehen, bei dem es nicht mehr zwei, sondern nur noch eine Rentenart geben soll.

 

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Selbstverständlich können Sie die Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf "bitte klicken" gedrückt haben.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. 

Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 

10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

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Die Erwerbsminderungsrente wird wie folgt abgestuft:

>>>   in Erwerbsminderungsrente wegen voller bzw.

>>>   in Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

 

     

 

Die Einstufung hängt grundsätzlich von der ärztlich festgestellten Leistungsfähigkeit ab. Dabei wird von den üblichen Bedingungen des "allgemeinen Arbeitsmarkt" ausgegangen. Dazu gehört die tägliche Arbeit bei einer 5-Tage Woche.

 

Ob eine andere zumutbare Tätigkeit ("Verweisungstätigkeit") mit ähnlichen beruflichen Anforderungen verrichtet werden könnte wird nicht geprüft, der erreichte berufliche Status spielt keine Rolle. Somit ist eine Verweisung in eine andere Tätigkeit möglich. Einen Berufsschutz gibt es also nicht mehr, abgesehen von der Vertrauensschutzregelung der vor dem 2. Januar 1961 geborenen.

 

Nach wie vor müssen neben der gesundheitsbedingten Erwerbsminderung auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Rente, egal ob für volle oder verminderte Erwerbsfähigkeit -, wird maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.

     
 

 

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