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Angebot Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine wichtige Absicherung.

 zu Auswahl von Begriffen der gesetzliche Erwerbsminderungsrente Berufsunfähigkeit Versicherung sehr wichtige Versicherung bitte hier klicken.

 

Berechnung der Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Die Erwerbsminderungsrente wird wie die Berufsunfähigkeit Rente berechnet. Alle rentenrechtlichen Zeiten, die bis zum Eintritt der vollen Erwerbsminderung zurückgelegt wurden, werden berücksichtigt. Für den Fall, daß die volle Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr eintritt, wird außerdem eine Zurechnungszeit gewährt. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht der doppelten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Warum Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

 

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Selbstverständlich können Sie die Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf "bitte klicken" gedrückt haben.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. 

Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 

10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Selbst Versicherungskritiker bestätigen die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeit Versicherung ( BU ). Eine Berufsunfähigkeit Versicherung ( BU ) braucht jeder. Wer Ansprüche auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten aus der Sozialversicherung hat, sollte sich über den tatsächlichen Anspruch informieren.

Die Absicherung der Berufsunfähigkeit Rente oder Dienstunfähigkeit ist vor allem wichtig für Berufsanfänger und junge Beamte, für berufstätige Singles und junge Familien sowie für Selbständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenansprüche und sollten ein Angebot des Versicherungsvergleich Berufsunfähigkeitversicherung anfordern.

Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat seit 1. Januar 2001 keinen Anspruch mehr auf eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit. Dieser Personenkreis sollte auf jeden Fall ein Angebot anfordern.

Die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsunfähigkeitsrentenwerden seit dem 01.01.2001 durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Rentenhöhe ist davon abhängig, wie lange ein Versicherter - in welcher Tätigkeit auch immer - noch arbeiten kann:

>>>   6 Stunden und länger pro Tag = KEINE RENTE!

(Beispiel: Kann der ehemalige Betriebsleiter einer Firma noch 6 Stunden als Nachtportier eingesetzt werden, dann erhält er keine Rente!)

>>>   von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag = Halbe Erwerbsminderungsrente

>>>   unter 3 Stunden pro Tag = volle Erwerbsminderungsrente

Empfänger einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente, die arbeitslos sind, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht = volle Erwerbsminderungsrente

Versicherte, die bei In-Kraft-Treten der Reform das 40. Lebensjahr vollendet haben und in ihrem bisherigen oder einem zumutbaren anderen Beruf nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können = 1/2 der vollen Erwerbsminderungsrente

Bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr wird eine Zurechnungszeit voll bis zum 60. Lebensjahr gewährt.

Bei Erwerbsminderung vor dem 63. Lebensjahr wird die Rente um einen Rentenabschlag gekürzt. Er beträgt für jeden Monat des früheren Rentenbezugs 0,3%. Beginnt diese Rente vor Vollendung des 60. Lebensjahres, ist der Rentenabschlag auf max. 10,8% begrenzt.

Erwerbsminderungsrenten werden nur noch als Zeitrenten - befristet auf 3 Jahre gewährt. Sie können wiederholt werden. Die Erwerbsminderungsrenten werden längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.

Wer als Selbstständiger oder Freiberufler nicht in die Sozialversicherung einzahlt, ist besonders gefordert - denn er erhält im Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsfall überhaupt keine gesetzlichen Leistungen. Hier ist die private Absicherung doppelt wichtig und sollte ein Angebot anfordern !

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