vers25 - Die Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunf sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor.
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Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen ein ausdrückliches Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene tatsächliche Änderung des Grades der BU uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von Leistungen ist aber nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Auswahl aus unserem Lexikon der BU-Rente Versicherungsvergleich können Sie unter "Auswahl Lexikon Berufsunfähigkeitsversicherung" lesen und auswählen. Haben Sie ernsthaftes Interesse an einer Berufsunfähigkeitversicherung oder einem anderen Produkt welches wir hier anbieten? Übrigens: Unser Partner ist 100 Banken. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Dem Versicherer muss die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß mitgeteilt werden.
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