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Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen ein ausdrückliches
Nachprüfungsrecht des Versicherers vor. Damit
verbunden ist die Berechtigung, eine inzwischen eingetretene tatsächliche Änderung des Grades der BU
uneingeschränkt berücksichtigen zu können. Die Herabsetzung bzw. vollständige Einstellung von
Leistungen ist aber nur dann möglich, wenn die erforderlichen Abänderungsvoraussetzungen vorliegen.
Eine Auswahl aus unserem Lexikon der
BU-Rente Versicherungsvergleich können Sie unter
"Auswahl Lexikon Berufsunfähigkeitsversicherung"
lesen und auswählen.
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Dem Versicherer muss die Nachprüfungsentscheidung auch formell ordnungsgemäß mitgeteilt werden.
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Eine der folgenden Abänderungsvoraussetzungen muss vorliegen: Der Grad der BU muss sich
gemindert haben, d. h. nur eine Gesundheitsverbesserung kann eine Leistungsänderung
rechtfertigen.
Auch ohne gesundheitliche Verbesserungen kann der BU - Grad gemindert sein, wenn aufgrund
neu erworbener Fähigkeiten der Versicherte im Überprüfungszeitraum erstmals einen Beruf
nachgehen kann, mit dem er ein seiner früheren Lebensstellung angemessenes Einkommen erzielen kann.
Der Versicherer ist für eine im Nachprüfungsverfahren geltend gemachte Minderung des BU - Grades
beweispflichtig. Er kann hierzu jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine
Untersuchung des Versicherten verlangen. Besondere Anforderungen werden von der
höchstrichterlichen Rechtsprechung an den Inhalt der Mitteilung gestellt, mit der der
Versicherer das Leistungsende oder die Minderung der anerkannten Leistungspflicht
bekannt gibt:
Nachvollziehbare Begründung der Umstände, die zum Ende der Leistungspflicht führen,
Nachvollziehbarkeit der Vergleichsbetrachtung zwischen dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt
des Leistungsanerkenntnisses und dem Zeitpunkt der Leistungseinstellung, Kenntnisgabe des
vollständigen Gutachtens, das der Entscheidung zugrunde liegt, Rechtsbelehrung muss durch
den Versicherer erfolgen; geschieht dies nicht oder ist sie unwirksam, so besteht die
Leistungspflicht des Versicherers aufgrund seines Leistungsanerkenntnisses fort.
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