selbständige BU-Versicherung oder BU Zusatzversicherung Rücktrittsrecht.

bauen - finanzieren

reisen - versichern

erst rechnen - nicht raten

Poehli

Servicetelefon: 02384 911119

erreichbar 10:00 - 20:00 Uhr

oder per Anfrage E-Mail

Startseite

 

Selbständige BU-Versicherung oder BU Zusatzversicherung

Rücktrittsrecht von der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Eine Auswahl aus unserem Ratgeber der Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie unter

"Auswahl Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung" lesen und auswählen.

Rücktritt des Antragstellers bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vom Antrag.

Top-Versicherungen zu Sparpreisen!
 

Innerhalb von 14 Tagen kann der Antragsteller einer Versicherung der BU von seinem Antrag wieder zurücktreten. Der Versicherer hat den Antragsteller über diese Recht aufzuklären. Dies geschieht in der Regel durch ausdrückliche Erklärung im Antrag der BU.

 

Pfeil nach rechts

zum Berufsunfähigkeit Versicherung Vergleich dort   roter Pfeil

bitte klicken

 

Selbstverständlich können Sie die Versicherung gern selber rechnen nachdem Sie oben auf "bitte klicken" gedrückt haben.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden. Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. 

Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 

10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.

Get the Flash Player to see this player.

powered by finanzen.de

 

Die Frist für den Rücktritt beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherungsgesellschaft. Das Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats kann der Antragsteller dann wahrnehmen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, das er über sein Rücktrittsrecht ordnungsgemäß informiert wurde. Dieses Rücktrittsrecht kann ab Zahlung des Erstbeitrages wahrgenommen werden. Der BU Vertrag wird dann rückwirkend aufgehoben (§ 8 Abs. 5 VVG).

 

     

 

Dieses Rücktrittsrecht von der Berufsunfähigkeitsversicherung kann ab Zahlung des Erstbeitrages wahrgenommen werden. Der BU Vertrag wird dann rückwirkend aufgehoben (§ 8 Abs. 5 VVG).

 

   

 

   

 

Berufsunfähigkeit

Startseite

Ratgeber

Lexikon

Erwerbsminderung Info

Ursachen von BU

Ursachen von Unfällen

Vertragsgestaltung

Personenversicherung

Altersvorsorge Riesterrente

betriebliche Rente

Krankenversicherung

Lebensversicherung

Rentenversicherung

Risiko Lebensversicherung

Sterbegeldversicherung

Sachversicherung

Autoversicherung

Hausratversicherung

private Haftpflicht

Rechtsschutz

Tierhalterhaftpflicht

Unfallversicherungen

Wohngebäude

Reise u. Reiseversicherung

Auslandsreiseversicherung

Auswahl Reiseversicherung

günstige Mietwagen

Reise Info

Reisetipps

Reisevers. online buchen

Urlaubsplaner

Urlaubsreise buchen

sonstige Sparten / Produkte

Bauen

Baufinanzierung

Bausparen

Allgemeines

Einleitung

Firmen, Büros und Märkte

Nutzungsbedingungen

online Partnerschaft

So finden Sie uns

Versicherungsmakler

Vers. nach Lebenssituation

Wer wir sind

Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler

Bauen - Baufinanzierung - Bausparen - Reisen - Versicherungsmakler

Am Landwehrbach 12     59514   Welver (NRW) oder per Anfrage E-Mail

 

Startseite

nach oben

Impressum

Inhalt Verzeichnis