selbständige BU-Versicherung oder BU Zusatzversicherung Rücktrittsrecht.
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Selbständige BU-Versicherung oder BU ZusatzversicherungRücktrittsrecht von der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Innerhalb von 14 Tagen kann der Antragsteller einer Versicherung der BU von seinem Antrag wieder zurücktreten. Der Versicherer hat den Antragsteller über diese Recht aufzuklären. Dies geschieht in der Regel durch ausdrückliche Erklärung im Antrag der BU.
Die Frist für den Rücktritt beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherungsgesellschaft. Das Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats kann der Antragsteller dann wahrnehmen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, das er über sein Rücktrittsrecht ordnungsgemäß informiert wurde. Dieses Rücktrittsrecht kann ab Zahlung des Erstbeitrages wahrgenommen werden. Der BU Vertrag wird dann rückwirkend aufgehoben (§ 8 Abs. 5 VVG).
Dieses Rücktrittsrecht von der Berufsunfähigkeitsversicherung kann ab Zahlung des Erstbeitrages wahrgenommen werden. Der BU Vertrag wird dann rückwirkend aufgehoben (§ 8 Abs. 5 VVG).
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