Anfechtung des Berufsunfähigkeitsversicherung Vertrag
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Anfechtung Berufsunfähigkeitsversicherung Vertrag.Eine Auswahl aus unserem Lexikon der Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie unter "Auswahl Lexikon Berufsunfähigkeitsversicherung" lesen und auswählen.
Anfechtung des Berufsunfähigkeitsversicherung VertragDer bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung Vertrag kann durch das jeweilige Versicherungsunternehmen oder den Versicherungsnehmer angefochten werden.
Bei erfolgreicher Anfechtung wird der Berufsunfähigkeitsversicherung Vertrag rückwirkend ab Beginn aufgehoben. Anfechtung ist möglich bei: Irrtum des Versicherers oder des Versicherungsnehmers (§§ 119 sowie 121 BGB) Arglistiger Täuschung des Versicherers bei der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht (Beispiel: bewußtes Verschweigen einer für die Risikoeinschätzung wichtigen schweren Vorerkrankung) gemäß § 123 BGB und § 22 VVG oder des Versicherungsnehmers durch den Versicherer oder dessen Vermittler (beispielsweise bewußt wahrheitswidrige Aussage(n) über die garantierten Leistungen) gemäß § 123 BGB.
Eine Anfechtung wegen Irrtums muß unverzüglich nach bekannt werden des Irrtums erfolgen, die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht innerhalb eines Jahres ab bekannt werden der arglistigen Täuschung. Eine arglistige Täuschung muß nachgewiesen werden. Kann sie nicht bewiesen werden, steht dem Versicherer das Recht des Rücktritts (siehe Rücktritt des Versicherers) zu. Wird der Vertrag nach erfolgreicher Anfechtung aufgehoben, hat der Versicherungsnehmer eventuell bereits erhaltene Versicherungsleistungen verzinst zurückzuzahlen. Er erhält jedoch nicht seine Beiträge, sondern nur einen eventuell vorhandenen Rückkaufswert (siehe dort) erstattet.
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