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bauen - finanzieren reisen - versichern erst rechnen - nicht raten |
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vermögenswirksame Leistungen vermögenswirksame Leistungen - Informationen über Bausparen und sparen mit vermögenswirksamen Leistungen.
Bausparen lohnt sich auch für all diejenigen, die ihr Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen wollen, auch wenn sie weder heute noch morgen überhaupt vorhaben zu bauen. Allerdings müssen einige Spielregeln beachtet werden.
Haben Sie ernsthaftes Interesse an einem Bausparvertrag? Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Sie dürfen die
Bausparförderung in jedem Fall behalten, auch wenn Sie das Geld nicht für den Bau oder den Kauf eines Hauses verwenden, sondern es auf andere Weise ausgeben wollen.
Vergleichbare Sparpläne deutscher Banken liegen zur Zeit deutlich unter 5% Verzinsung.
75 % aller Arbeitnehmer, können die staatliche vwl - Sparzulage beantragen. Gehören Sie auch dazu? Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag und / oder einen Aktienfonds-Sparplan einzahlt, kann zusätzlich zu den eigenen Sparleistungen Geld vom Staat bekommen. Wenn das zu versteuernde Einkommen unter 17.900,00 Euro (bei Verheirateten 35.800,00 Euro) liegt, hat man Anrecht auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Berücksichtigt man steuerliche Freibeträge und Pauschalen, bedeutet dies, dass das Bruttoeinkommen wesentlich höher sein kann. Die unten stehende Tabelle gibt Ihnen Hinweise, darf aber nicht als rechtsverbindliche Auskunft verstanden werden. Denn die steuerliche Situation eines jeden Arbeitnehmers hängt von vielen individuellen Faktoren ab.
* sofern Kind/er nur bei einen Elternteil zu berücksichtigen ist/sind. ** Aktuelle Pauschalen und Freibeträge berücksichtigt, Irrtum vorbehalten.
Arbeitnehmersparzulage mit Bausparvertrag Sechs Jahre einzahlen und sich auf die Zinsen freuen. Sie sind Arbeitnehmer, Auszubildender, Beamter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit? Wenn Sie zu einer dieser aufgezählten Gruppen gehören, sollten Sie auf jeden Fall die Arbeitnehmersparzulage mit Bausparvertrag (vermögenswirksame Leistungen) nutzen. In den meisten Fällen übernimmt Ihr Arbeitgeber einen Anteil, den er dem Arbeitnehmer - also Ihnen - auf Grund tarifvertraglicher oder innerbetrieblicher Vereinbarungen bezahlt. Das Beste dann zum Schluß: Der Staat schenkt Ihnen zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 10 % - und das Jahr für Jahr. Sie sparen Monat für Monat einen bestimmten Betrag – Ihr Arbeitgeber überweist diesen aus Ihrer versteuerten Gehaltszahlung . Selbst wenn Ihr Chef nichts dazulegt, machen Sie mit diesen freiwilligen Sparleistungen ein gutes Geschäft. Diese Anlage bringt eine deutlich höhere Rendite als wenn Sie den gleichen Betrag in einen normalen Ratensparvertrag einzahlen. Wenn Sie noch keinen Vertrag über die Anlage vermögenswirksamer Leistungen haben, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen für Sie bezahlt - Eventuell auch die tarifvertragliche Regelung beachten. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber mit, auf welchen Vertrag er das Geld überweisen soll. Um eventuell mehr Sparzulage zu erhalten, überlegen Sie, ob Sie aus eigenen Mitteln diesen Betrag aufstocken wollen oder in der heutigen Zeit können. Sie können jährlich bis zu 480 Euro (Arbeitnehmer und Arbeitnehmer zusammen) anlegen, um die Förderung zu erhalten.
Haben Sie ernsthaftes Interesse an einem Bausparvertrag? Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Oder senden Sie eine Anfrage per E-Mail.
Noch einmal 10% gibt es vom "Vater" Staat auf zusätzliche eigene Sparleistungen von jährlich bis zu 512,- Euro bei Alleinstehenden und 1.024,- Euro bei Verheirateten. Für die Prämie gilt eine Bindungsfrist von sieben Jahren. Diese Förderung können alle ab 16 Jahren erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600,- Euro (alleinstehend) bzw. 51.200,- (verheiratet) liegt. Auch hier kann das Bruttoeinkommen deutlich höher sein. Außerdem können Sie weitere 408 Euro z. B. in Aktienfonds anlegen. Hierfür erhalten Sie 20 % Sparzulage. Vermögenswirksame Leistungen sind bis insgesamt 888 Euro im Jahr mit Sparzulage begünstigt. Allerdings sind Einkommensgrenzen für das staatliche Bonbon zu berücksichtigen. "Der Staat hilft Arbeitnehmern bei dem Aufbau eines Vermögens mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in Beteiligungstiteln wie Aktienfonds anlegt, erhält vom Staat eine Sparzulage von 20 Prozent (25 % neue Bundesländer). Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Zusammenveranlagte). Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesen Grenzen, erhalten Sie die Zulagen. Zusätzlich eröffnet Ihnen die Anlage in Aktienfonds die Chance, von den Kurssteigerungen am Aktienmarkt zu profitieren" meldet der BVI, Bundesverband Investment und Asset Management e. V. hierzu.
Renditen von 7 % lassen sich allerdings nur dann erzielen, wenn das Einkommen niedrig genug ist, um staatliche Zuschüsse zu erhalten. Als Renditesparer müssen Sie außerdem nicht nur einen Tarif mit hoher Guthabensverzinsung wählen, sondern auch eine passende Bausparsumme vereinbaren. Als Richtwert sollte man die Bausparsumme so wählen, dass sie das Zehnfache der jährlich vom Staat geförderten Sparleistung (also 480 EUR x 10 = 4.800 EUR) nicht übersteigt, damit Sie als Renditesparer nach sieben Jahren auch ohne Nachteile über das Guthaben verfügen können.
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Arbeitsgemeinschaft Sosna und Pöhler Bauen - Baufinanzierung - Bausparen - Reisen - Versicherungsmakler Am Landwehrbach 12 59514 Welver (NRW) Telefon: 02384 91 11 19 erreichbar 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
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