Bausparkassen - Mit Bausparen kann man auch nur sicher sparen - Finanzberatung statt Sparbuch.

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Bausparen Informationen Teil I Finanzberatung.

Die Bausparkassen Information - Finanzberatung zu Bausparen.

Mit unserem Lexikon erklären wir Begriffe von A wie Abschlussgebühr bis Z wie Zwischenfinanzierung.

 

>>>   Abschlussgebühr

>>>   Absicherung

>>>   Bausparsumme

>>>   Beleihungsgrenze

>>>   Beleihungswert

>>>   Bewertungszahl

>>>   Darlehenshöhe

 

 

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Haben Sie ernsthaftes Interesse an einem Bausparvertrag? Unsere Telefonnummer lautet: 02384 911119. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Finanzberatung mit Bausparen.

 

>>>   Darlehenszins und Tilgung

>>>   Laufzeit

>>>   Mindestansparung

>>>   Regelsparbeitrag

>>>   Schnellspartarife

>>>   Wahltarife

>>>   Wartezeit

>>>   Wohnungsbauprämie

>>>   Zielbewertungszahl

>>>   Zinsen

>>>   Zwischenfinanzierung

Abschlussgebühr des Bausparvertrag:

 

Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.

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Absicherung des Bauspardarlehens:

Das Bauspardarlehen muss abgesichert werden. Wenn der Kredit 10.000 Euro übersteigt, wird dieser ins Grundbuch eingetragen. Die Höhe des Kredites ist abhängig von Beleihungswert und Beleihungsgrenze des Objekts. Der Beleihungswert beläuft sich auf etwa 70 bis 90 % des Marktwertes. Bei 80 % des Beleihungswertes setzen Bausparkassen normalerweise die Beleihungsgrenze fest, bis zu der ein Kredit vergeben werden kann.

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Bausparsumme

Das ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen worden ist. Diese Vertragssumme kommt bei Zuteilung zur Auszahlung an den Vertragsnehmer.

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Beleihungsgrenze

Das Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- und/oder gleichrangigen Belastungen 80% des von der Bauspar-Gesellschaft festgesetzten Beleihungswertes nicht übersteigen.

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Beleihungswert

Maßgebend für die Beleihbarkeit eines Objektes ist nicht der Verkehrswert, sondern der Beleihungswert. Dieser Wert wird nach den Beleihungsgrundsätzen der Bausparkasse festgesetzt. Der Beleihungswert liegt in der Regel unter dem Verkehrswert.

Bewertungszahl

Die Höhe der Sparleistung ist ein wichtiger Faktor für die Zuteilung des Baugeldes. Wichtig ist nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch die Dauer der Sparzeit. Beide Faktoren werden zu bestimmten Terminen, den Bewertungsstichtagen, mit Hilfe einer speziellen Kennziffer erfasst (so genannte Bewertungszahl). Der Bausparvertrag gilt als zuteilungsreif, wenn der Sparer die geforderte Zielbewertungszahl erreicht hat.   

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Darlehenshöhe

Die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem jeweiligen Sparguthaben.

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Darlehenszins und Tilgung

Der Darlehenszins liegt normalerweise 2% über dem Sparzins, der auf das Bausparguthaben während der Sparphase gewährt wurde. Der Darlehenszins ist während der gesamten Laufzeit fest. Die Kosten sind kalkulierbar. Demgegenüber ist allerdings der anfängliche Tilgungsanteil deutlich höher als bei einem Hypothekarkredit. Je nach der vereinbarten Tarifart beläuft sich der gesamte Kapitaldienst für einen in Höhe von ca. 40% zugeteilten Vertrag pro Jahr auf ca. 12% der Darlehenssumme. 

Wichtig!

Zusätzlich zu den Tilgungs- und Zinszahlungen fallen bei den meisten Tarifen jährliche Prämien für eine obligatorische Restschuldversicherung an, die die Bausparkassen für alle ihre Darlehensnehmer abschließen.

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Laufzeit

Die Laufzeit des Bauspardarlehens ist angesichts der höheren Tilgungsraten deutlich kürzer als bei einem Hypothekarkredit. Sie liegt im Allgemeinen bei 10 bis 12 Jahren.

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