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Ob Sie Ihr Haus individuell planen oder eines der Typenhäuser haben wollen, die Bauexperten begleiten Sie von Anfang an.

Lexikon Hausbau für Bauherren, wenn diese Informationen über Abkürzungen, Erklärungen und Begriffe wissen möchten. Die gebräuchlichen Abkürzungen auf dieser Seite reichen von Bauträger bis kostengünstig bauen.

 

Hausbau Lexikon

 

Bauträger

Beurteilung Wert einer Immobilie

Erbbaurecht

Erklärung der Abkürzungen GFZ und GRZ

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Bagger

 

Wenn Sie Fragen zu Bauvorhaben haben, können Sie auch gerne eine telefonische Anfrage stellen.

Unsere Telefonnummer lautet: 0171 217 00 01 oder 02384 91 11 19. Telefonisch zu erreichen sind wir in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr und 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

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Grundbuchauszug

Kostengünstig bauen

Niedrigenergiehaus

Notar und Immobilienerwerb was macht der Notar

Ökologisch bauen

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

Teilungserklärung

Verkehrswert einer Immobilie

Bauträger

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der bei Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen das Bauherrenrisiko trägt und im eigenen Namen für eigene Rechnung handelt. Bauträgerobjekte können über diesen Weg schlüsselfertig an Enderwerber verkauft werden.

 

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Beurteilung Wert einer Immobilie

Der Wert einer Immobilie wird wie bei jeder anderen Ware durch das Marktgeschehen bestimmt. Dabei weist jedes Objekt individuelle Merkmale auf - im Gegensatz zu Massenwaren, die in großer Stückzahl produziert werden.

Wesentliche Faktoren zur Wertermittlung sind

die Lage

das Grundstück (Größe, Form, Schnitt, Mikro- und Makroanlage, Art und Maß der baulichen Nutzung.

Bodenbeschaffenheit, Belastungen in der Abt. II des Grundbuchs u. v. a. m.).

die Bebauung (Zustand, Ausstattung, Präsentation, Größe, Alter).

die rechtliche Situation (privat-rechtliche und öffentlich-rechtliche Belastungen).

die regionale Angebots- und Nachfragesituation, d. h. Vergleichspreise.

 

Eine Prüfung aller wertbeeinflussenden Merkmale ist vom Laien kaum durchzuführen. Die Wertermittlung und Kaufabwicklung sollte daher grundsätzlich durch einen kompetenten Makler oder Immobiliensachverständigen erfolgen.

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Erbbaurecht

Der Grundstückseigentümer bzw. Erbbaurechtsgeber stellt dem Erbbaurechtsnehmer bzw. Erbbauberechtigten für einen bestimmten Zeitraum (= Laufzeit des Erbbaurechts) das Grundstück zur Errichtung und Nutzung eines Gebäudes zur Verfügung. Als Gegenleistung hat der Erbbaurechtsnehmer eine bestimmte regelmäßig wiederkehrende Leistung, den Erbbauzins, zu zahlen. In der Regel wird im Vertrag vereinbart, dass der Erbbauzins an veränderte Lebenshaltungskosten und / oder Einkommen einer bestimmten Personengruppe angepasst werden kann. Das Anpassungsrecht wird meist durch eine Wertsicherungsklausel im Vertrag gewährleistet. Die Erbbauberechtigung erlischt in der Regel durch Zeitablauf. Gegen Zahlung einer Entschädigung geht dann das Bauwerk in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über. Das Erbbaurecht kann veräußert und / oder vererbt werden.

 

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Erklärung der Abkürzungen GFZ und GRZ

Geschoßflächenzahl (GFZ): Die Geschoßflächenzahl gibt das Verhältnis zwischen Geschoßfläche und Grundstücksgröße an.
Grundflächenzahl (GRZ): Die Grundflächenzahl gibt das Verhältnis zwischen überbauter Fläche und Grundstücksgröße an.

 

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Genehmigungsfreistellungsverfahren

Das Freistellungsverfahren ist das Kernstück der Novelle der Bayerischen Bauordnung in den Jahren 1994 und 1998. Nach Art. 64 BayBO ist es möglich, Wohnhäuser ohne Baugenehmigung zu errichten, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes, dessen Festsetzungen in vollem Umfang eingehalten werden.

Es handelt sich dabei um ein Wohnhaus oder teilweise gewerblich genutztes Gebäude mittlerer Höhe.

Die Erschließung mit Wasser, Abwasser und Straße ist gesichert.

Die Gemeinde verlangt nicht, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

 

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Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Grundbucheintragungen, die zu einem Grundstück bestehen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Auskunft über private Rechtsverhältnisse an Grundstücken gibt. Im Grundbuch sind u. a. Art und Größe des Grundstücks, Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Belastungen (z. B. Geh- und Fahrtrecht, Wohnrechte etc.) beschrieben.

 

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Kostengünstig bauen

Den Wunsch nach kostengünstigem Erwerb eines Hauses hat es schon immer gegeben. In Bezug auf das eigene Haus ist der Ruf nach kostengünstigem Hausbau vor allem durch die Forderung des früheren Bundesbauministers Klaus Töpfer populär geworden, Eigenheime für Normalverdiener erschwinglich zu machen und für unter 1000,- EUR / m² anzubieten. Seitdem werben immer mehr Anbieter mit dieser "magischen Grenze", wobei die Qualitätsunterschiede enorm sind. Wirklich günstig gebaute Häuser sind meist gekennzeichnet u. a. durch kompakte Bauweise, Verzicht auf gewohnte Standards, industriell vorgefertigte Bauteile, flexible Grundrisse, leicht versetzbare Trennwände, eventuell nur teilweiser Ausbau usw.

 

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Ob Sie Ihr Haus individuell planen oder eines der Typenhäuser haben wollen, die Experten begleiten Sie von Anfang an. Fordern Sie jetzt weitere Informationen auch für ein Fertighaus an. Das Planungsbüro Greindl erstellt Ihnen gern: Vorentwurf Planung, Bauantrag, statische Berechnung, Bauphysik und Energieberatung. Günstiger Preis und guter Qualität.

 

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