Die internationale Versicherungskarte bei Autoreisen ins Ausland mitnehmen.
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bauen - finanzieren reisen - versichern erst rechnen - nicht raten |
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Internationale Versicherungskarte (IVK)Die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch bekannt als die Grüne Versicherungskarte, sollte bei Auslandsfahrten mit dem KFZ grundsätzlich mitgenommen werden. Sie dient als Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Inhalt dieser Versicherungskarte, welche man bei seinem KFZ-Versicherer kostenlos erhält, sind Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Auf jeden Fall muß man die Grüne Karte bei Fahrten in folgende Länder mitnehmen: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei, und die Ukraine.
In Ländern, in denen das Kennzeichenabkommen gilt, ist die Grüne Karte nicht erforderlich. Dies sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Obwohl man in diese Länder die Grüne Karte nicht mitnehmen muß ist es doch empfehlenswert.
Wenn sich in Deutschland ein Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug ereignet und gegen die Versicherung dieses Fahrzeuges ein Anspruch auf Schadensersatz durchgesetzt werden, kann man die Ansprüche beim Deutsches Büro Grüne Karte e.V. geltend machen. Die genaue Anschrift ist: Deutsches Büro Grüne Karte e.V. Wilhelmstr. 43 / 43 G 10117 Berlin Telefon: +49 40 33440-0 Telefax: +49 40 33440-7040 E-mail: dbgk[at]gruene-karte.de |
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