Reiseversicherung Krankenversicherung für Au Pair in Deutschland und aus Deutschland.
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Reiseversicherung bei einer Jugendreise oder für Au Pair. Hinweis auf die AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen). Au Pair Reiseversicherung für eine Amerikareise oder andere Länder. Versicherungsschutz für deutsche Au Pair für Aufenthalte bis zu 3 Jahren im Ausland und ausländische Au Pair in Deutschland sowie für Teilnehmer an einer Jugendreise und internationalen Studentenaustausch Programmen (bis zum 35. Lebensjahr).
Die Leistungen für die Reiseversicherung und versicherbarer Personenkreis.
Die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfällen. Krankheiten die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen. Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Entziehungsmaßnahmen und - kuren entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. Schwangerschaftsunterbrechungen. Zahnersatz.
im Todesfall 5.000,- Euro. im Invaliditätsfall bis zu 20.000,--Euro mit Progressionsstaffel 350%. Bergungskosten bis zu 2.500,- Euro.
Deckungssumme 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Mietsachschäden 25.000,- Euro. Abschiebekosten 1.000,- Euro (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- Euro).
ambulante Heilbehandlung beim Arzt. stationäre Behandlung im Krankenhaus (allg. Pflegeklasse ohne Wahlleistungen). Transport zum nächst erreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus. Entbindung (Wartezeit 8 Monate). schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 500,- Euro werden die Kosten je Aufenthalt zu 100%, von 501,- Euro bis 1.250,- Euro zu 75% bezahlt; darüber hinaus erfolgt keine Erstattung). medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland. Überführung bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,- Euro. keine Selbstbeteiligung. zusätzlich: Maßnahmen zur Rehabilitation. Au Pair Ausfallgeld in Höhe von 10,- Euro pro Tag ab dem 6. Tag des vollstationären Krankenhausaufenthaltes bis max. 90 Tage.
Leistungen, für die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind. Die durch aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen entstehenden Krankheiten oder Unfälle. Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen. Leistungen, die Ehegatten, Eltern oder Kinder berechnen. Kur- und Sanatoriumsbehandlungen. Entziehungsmaßnahmen und - kuren. entstehende Kosten bei Siechtum, Pflegebedürftigkeit und Verwahrung . psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. Schwangerschaftsunterbrechungen. Zahnersatz entstehen.
Im Todesfall 5.000 Euro. Im Invaliditätsfall bis zu 40000,-- Euro mit Progressionsstaffel 350%.Bergungskosten bis zu 2.500,- Euro.
Deckungssumme 2,5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Mietsachschäden 25.000,- Euro Abschiebekosten 5.000,- Euro (Selbstbeteiligung 10 %, mind. 100,- Euro, max. 1.000,- Euro.
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